Medien wiederzugeben ist nur dann rechtlich relevant, wenn es öffentlich geschieht. Nur dann spielen die teils recht komplexen Regeln eine Rolle, die das Urheberrechtsgesetz für Nutzungen im Unterricht vorsieht. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Wikimedia Deutschland schafft nun Klarheit: Ist der Unterricht überhaupt öffentlich?Weiterlesen >
Die OER-Planungshilfe unterstützt Autor*innen bei der Konzeption und Erstellung ihrer OER-Materialien. Je nach Materialart und Lizenz, je nachdem ob Inhalte Dritter eingebracht werden, bietet die Planungshilfe spezifische Informationen. Neben lizenzrechtlichen stehen didaktische Hinweise im Mittelpunkt der ausgegebenen Leitfäden. Die OER-Planungshilfe ist ein Angebot der niedersächsischen OER-Plattform twillo — in einem ganzheitlichen Ansatz wird u. a. mit der Planungshilfe die Qualität von OER zu stärken versucht. Weiterlesen >
Wer sich mit Urheberrecht oder Lizenzen beschäftigt, stößt immer wieder auf den Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungsmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet. Weiterlesen >
Wenn Bildungsinstitutionen anstreben, Inhalte frei zu lizenzieren und als offene Lehrmaterialien (OER) bereitzustellen, müssen sie sich überlegen, wie sie mit externen Autor*innen bezüglich der Nutzungsrechte verfahren wollen. Wir erläutern drei grundsätzliche Varianten für vertragliche Regelungen. Weiterlesen >
Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen. Weiterlesen >
Obwohl es Creative Commons-Lizenzen erlauben, Inhalte zu teilen und öffentlich zugänglich zu machen, ist Facebook dafür nur bedingt geeignet. Das liegt an den Nutzungsbedingungen, die der Weiterverbreitung CC-lizenzierter Werke mitunter im Weg stehen.
Darf man fremde Marken und Logos in Bildungsmedien verwenden und darstellen? Wir erklären worauf man achten muss, wenn man geschützte Marken in frei lizenzierten Materialen und Open Educational Resources verwenden möchte.
Nehmen wir an, eine Lehrerin möchte mehrere Arbeitsblätter zum Thema „Autoindustrie als Wirtschaftsfaktor“ gestalten. Darin sollen Infografiken vorkommen, etwa zu Mitarbeiterzahlen und Standorten, Umsatz- und Absatzzahlen von großen, deutschen, weltbekannten Autoherstellern. Diese will sie den Logos der jeweiligen Hersteller illustrieren. Dabei tauchen folgende Fragen auf: Darf sie diese geschützten Wort-Bild- und grafischen Bildmarken einfach so in die Arbeitsblätter übernehmen? Darf sie sie an die Schülerinnen in ihrer Klasse verteilen? Und wie sieht es bei der Weitergabe an Kolleginnen ihrer Schule aus oder gar bei einer Veröffentlichung auf der Schulwebseite? Muss sie dafür – als Autorin der Arbeitsblätter beziehungsweise als diejenige, die sie verbreitet – die Autohersteller fragen, ob diese die Nutzung erlauben? Und muss sie womöglich gesondert um Erlaubnis fragen, ob sie die Logos auch zeigen darf, wenn sie ihr Material unter freien Lizenzen veröffentlicht?
Seit Ende April steht die neueste Version der Suchmaschine „CC Search“ online. Sie ermöglicht das Auffinden und Nachnutzen CC-lizenzierter Werke. Das neue CC Search ist deutlich einfacher zu bedienen und übersichtlicher gestaltet. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie sie funktioniert.
Für OER-Produzenten steht ihr Material im Mittelpunkt. Fragen nach maschinenlesbaren Lizenzen, Metadaten, Indexierung etc. werden häufig als nebensächlich abgetan. Ein Fehler, befindet Jöran Muuß-Merholz, und plädiert für mehr Maschinenfreundlichkeit.
Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken
In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden. Weiterlesen >