Im Rahmen einer Kooperation zwischen iRights e. V., dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo entstanden zwischen 2018 und 2020 insgesamt sechs Beiträge zu urheber- und lizenzrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema OER.
Im Rahmen einer Kooperation zwischen iRights e. V., dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo entstanden zwischen 2018 und 2020 insgesamt sechs Beiträge zu urheber- und lizenzrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema OER.
Schaubilder und Datenvisualisierungen veranschaulichen und vermitteln Fakten, Ergebnisse und Erkenntnisse. Wer Infografiken für eigene Medien nutzen will – insbesondere für Open Educational Resources (OER) – muss Nutzungsrechte erwerben beziehungsweise Lizenzbedingungen einhalten.
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Textformen als OER sind weit verbreitet. Welche Details zu beachten sind, um dabei den Gold-Standard für OER zu erreichen, zeigt Henry Steinhau im Video zur zur OERinfo-Veröffentlichung von Texten als OER.
Textformen als OER sind weit verbreitet. Welche Besonderheiten es bei diesem Format gibt, welche Werkzeuge die Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Texten als OER unterstützen und worauf bei der Lizenzierung zu achten ist, beschreibt Henry Steinhau für OERinfo.
Screenshots sind für Bildungsmaterialien ein bewährtes und einfaches Mittel der Veranschaulichung. Hierbei gilt es, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Regelungen zu beachten, aber auch gesetzliche Ausnahmen zu kennen.
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Obwohl es Creative Commons-Lizenzen erlauben, Inhalte zu teilen und öffentlich zugänglich zu machen, ist Facebook dafür nur bedingt geeignet. Das liegt an den Nutzungsbedingungen, die der Weiterverbreitung CC-lizenzierter Werke mitunter im Weg stehen.
Was genau sind eigentlich Creative Commons-Lizenzen? Welche gibt es und wie verwende ich sie richtig? Antworten auf diese Fragen und Grundlegendes zum Thema erklärt Henry Steinhau (freier Journalist, Redakteur iRights.info) im 101-Vortrag für OERinfo.
„101“ bezeichnet eine grundlegende Lernstufe oder eine Sammlung von einführenden Materialien zu einem Thema. Bei der #OERcamp Werkstatt in Hamburg wurden 101-Vorträge, also Einführungen zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit offener Bildung, aufgezeichnet. Die Videos werden in den kommenden Wochen bei OERinfo veröffentlicht.
Besonders anschaulich werden Bildungsmaterialien bei Verwendung von Beispielen aus dem echten Leben. Was gilt es zu beachten, wenn diese Materialien als Open Educational Resources (OER) veröffentlicht werden? Gibt es hier einen Konflikt zwischen freien Lizenzen und dem Markenrecht? Henry Steinhau von irights.info klärt in einem Beitrag für OERinfo auf.
Darf man fremde Marken und Logos in Bildungsmedien verwenden und darstellen? Wir erklären worauf man achten muss, wenn man geschützte Marken in frei lizenzierten Materialen und Open Educational Resources verwenden möchte.
Nehmen wir an, eine Lehrerin möchte mehrere Arbeitsblätter zum Thema „Autoindustrie als Wirtschaftsfaktor“ gestalten. Darin sollen Infografiken vorkommen, etwa zu Mitarbeiterzahlen und Standorten, Umsatz- und Absatzzahlen von großen, deutschen, weltbekannten Autoherstellern. Diese will sie den Logos der jeweiligen Hersteller illustrieren. Dabei tauchen folgende Fragen auf: Darf sie diese geschützten Wort-Bild- und grafischen Bildmarken einfach so in die Arbeitsblätter übernehmen? Darf sie sie an die Schülerinnen in ihrer Klasse verteilen? Und wie sieht es bei der Weitergabe an Kolleginnen ihrer Schule aus oder gar bei einer Veröffentlichung auf der Schulwebseite? Muss sie dafür – als Autorin der Arbeitsblätter beziehungsweise als diejenige, die sie verbreitet – die Autohersteller fragen, ob diese die Nutzung erlauben? Und muss sie womöglich gesondert um Erlaubnis fragen, ob sie die Logos auch zeigen darf, wenn sie ihr Material unter freien Lizenzen veröffentlicht?