Drei Ausnahmen vom Urheberrecht: 15%-Regel für Unterricht und Lehre – Zitat – Pastiche

„Gesetzlich erlaubte Nutzungen“: Das ist die Bezeichnung für diverse Ausnahmen vom Urheberrecht. Sie wurde 2018 mit dem Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) eingeführt. Zuvor sprach man meist von „Schranken“, weil diese den Urheberrechtsschutz zugunsten von Öffentlichkeit und Nachnutzenden einschränken. Die Bezeichnung „Schranken“ ist weiterhin gebräuchlich.
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Die Reihe „Alles, was recht ist“ auf einen Blick

Im Rahmen einer Kooperation zwischen iRights e. V., dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo entstanden zwischen 2018 und 2020 insgesamt sechs Beiträge zu urheber- und lizenzrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema OER.

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Infografiken für OER

Schaubilder und Datenvisualisierungen veranschaulichen und vermitteln Fakten, Ergebnisse und Erkenntnisse. Wer Infografiken für eigene Medien nutzen will – insbesondere für Open Educational Resources (OER) – muss Nutzungsrechte erwerben beziehungsweise Lizenzbedingungen einhalten.
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