Warum reine Unterrichtskonzepte immer gemeinfrei sind

Wer an einer Schule, Hochschule oder einem anderen Bildungsträger unterrichtet, muss im Lehralltag bisweilen improvisieren: etwa wenn mal wieder die Technik streikt oder die Lernenden eine Aufgabenstellung so gar nicht nachvollziehen können (oder wollen). Zu einem Gutteil läuft Unterrichten aber nach Plan, denn Lehrende greifen dafür auf Konzepte zurück.
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Drei Ausnahmen vom Urheberrecht: 15%-Regel für Unterricht und Lehre – Zitat – Pastiche

„Gesetzlich erlaubte Nutzungen“: Das ist die Bezeichnung für diverse Ausnahmen vom Urheberrecht. Sie wurde 2018 mit dem Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) eingeführt. Zuvor sprach man meist von „Schranken“, weil diese den Urheberrechtsschutz zugunsten von Öffentlichkeit und Nachnutzenden einschränken. Die Bezeichnung „Schranken“ ist weiterhin gebräuchlich.
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Wie offen darf es sein? Was man beim Einräumen von CC-Lizenzen wissen sollte

Creative Commons-Lizenzen zu verwenden und die eigenen Werke zur Nachnutzung freizugeben, das ist kein Zauberwerk, wenn man einige Grundregeln beachtet. Dieser Text erläutert, welche Module bei CC zur Auswahl stehen (und empfehlenswert für OER sind) und wie man die Lizenzhinweise akkurat angibt. Hilfestellung rund um das Thema Creative Commons bieten auch die rund 130 CC-FAQs in deutscher Sprache.
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Die „Bearbeitung“ im Urheberrecht: Fälle in denen sie ohne Zustimmung der Urheber*innen geht

Wer sich mit Urheberrecht oder Lizenzen beschäftigt, stößt immer wieder auf den Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungsmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet.
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