Möchte man eigene Werke als Open Educational Resources veröffentlichen, bedeutet dies nicht, dass man auf die Einbindung fremder Inhalte verzichten muss. Doch was ist hierbei aus rechtlicher Perspektive zu beachten? Welche Regeln gelten für die Einbindung fremder OER oder deren Vermischung mit eigenen Inhalten? Wie beeinflusst die Einbindung die eigene Lizenzwahl? Und wie verhält es sich bei Materialien, die nicht offen lizenziert sind?
In diesem Rechtsfragen-Workshop erfahren Sie, wie die rechtskonforme Erstellung und Nutzung von OER in der Praxis funktioniert. Ein besonderes Augenmerkt liegt auf der Frage, wie Fremdmaterialien – im Einklang mit dem Urheberrecht – in eigenen OER genutzt werden können. Hierfür werden typische Anwendungsszenarien der Einbindung fremder Inhalte (z.B. Videos, Bilder, Grafiken, Texte) in eigene Werke durchgespielt.
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In manchen Fällen überdenken Urheber*innen die eigens gewählte Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) und möchten sie nachträglich ändern. Solche Änderungen sind allerdings nur in bestimmten Fällen im Nachhinein möglich und empfehlenswert.
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„Gesetzlich erlaubte Nutzungen“: Das ist die Bezeichnung für diverse Ausnahmen vom Urheberrecht. Sie wurde 2018 mit dem Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) eingeführt. Zuvor sprach man meist von „Schranken“, weil diese den Urheberrechtsschutz zugunsten von Öffentlichkeit und Nachnutzenden einschränken. Die Bezeichnung „Schranken“ ist weiterhin gebräuchlich.
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Wer Texte durch Icons, Emoticons und Emojis ergänzen möchte, muss verschiedene Lizenzbedingungen beachten. Für OER braucht es dabei eine offene Lizenz und vollständige Lizenzhinweise.
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Um eigene Texte als OER zu veröffentlichen, braucht es eine offene Lizenz und einen vollständigen Lizenzhinweis am Ende des Textes. Schwierig kann die Nutzung von Texten oder Textauszügen anderer Urheber*innen sein. Denn neben dem verschriftlichten Wort sind Texte häufig formatiert. Was gibt es dabei zu beachten?
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Creative Commons-Lizenzen zu verwenden und die eigenen Werke zur Nachnutzung freizugeben, das ist kein Zauberwerk, wenn man einige Grundregeln beachtet. Dieser Text erläutert, welche Module bei CC zur Auswahl stehen (und empfehlenswert für OER sind) und wie man die Lizenzhinweise akkurat angibt. Hilfestellung rund um das Thema Creative Commons bieten auch die rund 130 CC-FAQs in deutscher Sprache.
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In manchen Situationen steht man vor der Frage, wie sich gemischte – also OER- und Nicht-OER-Materialien – miteinander kombinieren lassen. Wie sich die Lizenzbedingungen zueinander verhalten und wie der License Chooser unterstützen kann, wird in diesem Beitrag erklärt.
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Wer sich mit Urheberrecht oder Lizenzen beschäftigt, stößt immer wieder auf den Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungsmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet.
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Bildungsmaterialien, die unter „Creative Commons Zero“ freigegeben sind, lassen sich ganz ohne Einschränkungen verwenden. Damit eignen sie sich besonders für offene Bildungsmaterialien. Was sind die Voraussetzungen für eine Freigabe unter CC0? Was steht rechtlich dahinter? Und wo sind sie zu finden? Dieser Artikel stellt die Freigabe nach CC0 vor.
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Der Beitrag erläutert zunächst, was unter der Einschränkung „nicht-kommerzielle Nutzung“ zu verstehen ist. Danach wird erklärt, warum die Lizenzbedingung NC außerordentlich beliebt ist. Schließlich behandelt der Text die Fragen, warum Inhalte, deren kommerzielle Nutzung nicht freigegeben wird, nicht als OER gelten und welche (Abgrenzungs-)Probleme es bei NC im Bildungskontext gibt.
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