Im Rahmen einer Kooperation zwischen iRights e. V., dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo entstanden zwischen 2018 und 2020 insgesamt sechs Beiträge zu urheber- und lizenzrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema OER.
Bei der Erstellung, dem Remix oder der Weiterentwicklung von OER fallen insbesondere durch die Einbindung von Inhalten Dritter, wie Infografiken oder Screenshots, immer wieder urheber-, lizenz- und persönlichkeitsrechtliche Fragestellungen an. Die Autoren Paul Klimpel von iRights.law und Henry Steinhau von iRights.info beantworten diese und weitere Fragestellungen im Detail.
Alle Beiträge dieser Reihe auf einen Blick
- Pixabay und Co.
- Infografiken für OER
- Autor*innenverträge für OER
- Screenshots richtig nutzen
- Was ist zu beachten beim Einholen einer Erlaubnis für das freie Lizenzieren durch Lehrer*innen?
- Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen
Noch offene Fragestellungen
OERinfo und der Deutsche Bildungsserver führen die erfolgreiche Kooperation mit iRights e. V. fort, um weitere noch offene Fragestellungen rund um das Thema OER und Recht zu identifizieren, zu erörtern und zu klären.
Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich bei der Erstellung, beim Remix oder der Weiterentwicklung von OER im Bildungskontext? Helft mit, diese Fragen zu identifizieren. Hinweise könnt Ihr uns gerne im Kommentarbereich oder auf Twitter hinterlassen.
Ein Kommentar zu “Die Reihe „Alles, was recht ist“ auf einen Blick”