Bildungsmaterialien systematisch auf OER-Kriterien prüfen: die sieben Prüfschritte erklärt

Ein Projektteam im Think Tank iRights.Lab stellte sich die Frage: „Wie lassen sich vorhandene und entstehende Bildungsmaterialien auf ihre OER-Tauglichkeit prüfen?“ Für die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) entwickelte das Team ein geeignetes OER-Prüfinstrument. Das Instrument ist mit seinem fokussierten Blick und den darauf aufgesetzten Workflow – Handlungsanleitung inklusive Protokollierung – ein praxisorientierter Ansatz. Nachfolgend werden die sieben erprobten Prüfschritte erklärt und anhand von Praxisbeispielen erläutert.

Texttabelle mit Angaben zu Titel, Seite und Quellen von Bildern
Bildnachweis, Screenshot: Henry Steinhau, keine Schöpfungshöhe

Ein Beitrag von Henry Steinhau

Die Prüfung auf OER-Tauglichkeit beginnt mit der Suche nach nutzungsrechtlichen Angaben jeglicher Art, zum Beispiel CC-Lizenzhinweise oder anderweitige textliche Angaben: Diese können im Kopfteil, im Fußteil, am Rand, am Anfang oder am Ende eines Materials angebracht sein; in einem Infokasten, an einer ganz bestimmten Stelle, auf die womöglich per Button hingewiesen wird oder die man per Klick ansteuern kann.

Sollte der Arbeitsbogen, das Aufgabenblatt, der Lesetext, die multimedial-interaktive Text-Bild-Lerneinheit keinerlei Informationen zu Urheber*innen, Herausgeber*innen, Rechteinhaber*innen oder Quellen enthalten, lassen sie sich erstens nicht auf etwaige Nutzungsmöglichkeiten prüfen. Zweitens, und hier entscheidend, kann dieses Material kein OER sein – denn OER sind grundsätzlich als solche gekennzeichnet, in der Regel durch gut auffindbare Lizenzangaben. Ist also aufgrund fehlender Angaben keine Prüfung auf OER-Tauglichkeit möglich, wird dies im Prüfbogen vermerkt und das Material an die Autor*innen oder Herausgeber*innen zurückgegeben, mit der Aufforderung, diese Angaben nachzureichen beziehungsweise anzubringen.

OER-Prüfinstrument: Screenshot einer Quellenangabe, die auf die Verwendung von Inhalten Dritter in dem jeweiligen Bildungsmaterial hinweisen
Quellennachweis 1, Screenshot: Henry Steinhau, keine Schöpfungshöhe
OER-Prüfinstrument: Screenshot einer Quellenangabe, die auf die Verwendung von Inhalten Dritter in dem jeweiligen Bildungsmaterial hinweisen
Quellennachweis 2, Screenshot: Henry Steinhau, keine Schöpfungshöhe

Abbildungen 2 und 3: Die Beispiele zeigen Quellenangaben, die auf die Verwendung von Inhalten Dritter in dem jeweiligen Bildungsmaterial hinweisen.

Schritt 2: Vorhandene Angaben auf Geltung für enthaltene Inhalte prüfen

Konnten im ersten Schritt Angaben zu Quelle, Herausgeber*innen, Urheber*innen, Nutzungsrechten oder -erlaubnissen gefunden werden, muss im zweiten Schritt geprüft werden, worauf sie sich beziehen: auf alle oder nur bestimmte Inhalte des Materials? Auch hierbei kann es sich entweder um CC-Lizenzhinweise oder auch um anderweitige rechtliche Hinweise handeln.

Auch dieser zweite Schritt dient dazu, zu klären, ob die Prüfung auf OER-Tauglichkeit an dieser Stelle abgebrochen oder fortgesetzt werden kann. Denn womöglich erweisen sich die vorhandenen nutzungsrechtlichen Angaben als unzureichend, weil sie nicht alle Inhalte eindeutig erfassen. Anders gesagt: nicht jedem Inhaltselement sind eindeutig Hinweise zugeordnet, für manche Inhalte bleibt so offen, welchen rechtlichen Status sie haben. Das bedeutet: Ohne eindeutige Hinweise können sie nicht geprüft werden. Und das hat Folgen: Selbst, wenn für nur ein einziges der Inhaltselemente der nutzungsrechtliche Status unklar ist, kann das gesamte Material nicht als OER ausgezeichnet werden, da es aufgrund dieses rechtlich ungeklärten Inhalts das Risiko einer Urheberrechtsverletzung in sich tragen würde.

An dieser Stelle ist daher zu klären, ob die vorhandenen Angaben eindeutig darauf schließen lassen, dass alle im Material enthaltenen Inhalte – Texte, Bilder, Bewegtbilder, Audioanteile – komplett von dem oder der genannten Urheber*in stammen (beziehungsweise er/sie das Recht zu ihrer Nutzung hat).

OER-Prüfinstrumente: Lizenzhinweis, der eindeutig erklärt, dass das Bildungsmaterial unter einer CC-Lizenz veröffentlicht ist und zugleich einzelne enthaltene Inhalte davon abweichen können, wofür in diesen Fällen gesonderte Hinweise angebracht sind
Quellennachweis 3, Screenshot: Henry Steinhau, keine Schöpfungshöhe

Abbildung 4: Das Beispiel zeigt einen Lizenzhinweis, der eindeutig erklärt, dass das Bildungsmaterial unter einer CC-Lizenz veröffentlicht ist und zugleich einzelne enthaltene Inhalte davon abweichen können, wofür in diesen Fällen gesonderte Hinweise angebracht sind.

Wenn dies der Fall ist, ist das im Prüfbogen entsprechend anzukreuzen – und die weiteren Unterschritte des 2. Schrittes können übersprungen werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt die Prüfung, ob es entsprechende Hinweise darauf gibt, dass im Material Inhalte von Dritten enthalten sind. Etwa durch konkrete (Quellen-)Angaben zu einem Foto oder einer Grafik von namentlich genannten Urheber*innen und Quellen, zum Beispiel aus Büchern, Lehrmaterialsammlungen, (kommerziellen) Bildkatalogen, von Webseiten und so weiter. Womöglich ist für einzelne Inhalte unklar, welchen nutzungsrechtlichen Status sie haben.

OER-Prüfinstrument: uneindeutiger Lizenzhinweis, der zwar dem Titelbild und allen Grafiken die Lizenz CC-BY 4.0 zuweist, jedoch offen lässt, unter welcher Lizenz die enthaltenen Texte stehen.
Lizenzhinweis 2, Screenshot: Henry Steinhau, keine Schöpfungshöhe

Abbildung 5: Dieser Lizenzhinweis ist uneindeutig, denn er weist zwar dem Titelbild und allen Grafiken die Lizenz CC BY 4.0 zu, doch er lässt damit offen, unter welcher Lizenz die enthaltenen Texte stehen. Besser wäre in diesem Fall, „Titelbild, alle Texte, alle Grafiken“ zu schreiben.

Sind im Ergebnis für einzelne Inhalte keine eindeutigen Angaben vorhanden, wird dies im Prüfprotokoll vermerkt und das Material geht zurück an die Autor*innen mit der Aufforderung, die fehlenden Angaben zu ergänzen.

Schritt 3: Prüfung, ob Inhalte als Zitate gekennzeichnet sind

Unabhängig davon, ob es sich um offene Bildungsressourcen, Bildungsmaterialien oder Veröffentlichungen anderer Art handelt, können darin Auszüge aus geschützten Werken als „Zitat“ eingesetzt werden, ohne dass dafür Genehmigungen oder Lizenzen vorliegen müssen. Das gesetzlich verankerte Zitatrecht knüpft diese Nutzung an bestimmte Bedingungen: Jedes Zitat ist als solches kenntlich zu machen, das Zitierte muss unverändert sein, die Quelle ist zu nennen. Zudem gelten weitere Vorgaben zu Umfängen und Verhältnismäßigkeiten des Zitats (siehe hier). Für Bildzitate sind diese Bedingungen anspruchsvoller, hier muss im begleitenden Inhalt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem verwendeten Bild erfolgen, es darf nicht als Schmuck oder illustrativ eingesetzt sein.

Im dritten Schritt wird über das Prüfinstrument daher abgefragt, ob eine Textpassage als „zitiert“ aus einem Werk von Dritten gekennzeichnet und eine Quelle angegeben ist. Ob allerdings diese Angaben korrekt sind, die zitierte Passage dem Original gleicht oder ein Zitat in seinem Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeit entspricht, kann die Prüfung nicht ermitteln. Hier setzt das Prüfinstrument auf die Redlichkeit der Urheber*innen beziehungsweise Autor*innen, die sie im Zuge von Autorenvereinbarungen oder Verträgen zusichern. Gleiches gilt für Bildzitate, für die es allerdings strengere Rahmenbedingungen gibt.

Schritt 4: Prüfung der Lizenzhinweise auf CC- und OER-Konventionen

Nachdem in den ersten drei Schritten überprüft wurde, ob das Material beziehungsweise alle Inhalte mit eindeutigen und hinreichenden Angaben und Lizenzhinweisen versehen wurden, geht es im vierten Schritt darum, die Lizenzhinweise selbst auf ihre OER-Konformität hin zu überprüfen. Idealerweise muss es sich um bestimmte CC-Lizenzen handeln, die als quasi-Standard für OER gelten: CC BY, CC BY-SA oder CC0. Zudem müssen die Lizenzhinweise vollständig sein im Sinne der Lizenzbedingungen von Creative Commons: Name der Urheber*innen, Quelle, Lizenzbezeichnung.

An dieser Stelle orientiert sich das Prüfinstrument an der sogenannten TULLU-Regel, die in der deutschen OER-Community gut eingeführt wurde und viel genutzt wird. Sie empfiehlt, stets den Werktitel sowie den Link zur Quelle mit anzugeben.

Sollte das gesamte Material unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht sein, die das NC- oder das ND-Modul enthält (oder beide Module zusammen), dann wäre es nicht OER-konform – dies würde im Prüfprotokoll vermerkt. Gleiches gilt, wenn mindestens eines der Inhaltselemente mit einer dieser Lizenzen ausgewiesen ist. Das Material würde als – zunächst – nicht OER-tauglich an die Autor*innen (Einreicher*innen) zurückgehen.

OER-Prüfinstrument: Beispiel zeigt drei vollständige und korrekte Lizenzhinweise gemäß der TULLU-Regel. Sowohl der Titel als auch der Urheber/die Urheberin als auch der Ursprung sowie der Link zur Quelle und zur Lizenz sind vorhanden
Lizenznachweis 3, Screenshot: Henry Steinhau, CC BY-SA 4.0

Abbildung 6: Dieses Beispiel zeigt drei vollständige und korrekte Lizenzhinweise gemäß der TULLU-Regel. Sowohl der Titel als auch der Urheber/die Urheberin als auch der Ursprung sowie der Link zur Quelle und zur Lizenz sind vorhanden.

OER-Prüfinstrument: unvollständiger Lizenzhinweis, da der Name eines Urhebers/einer Urheberin fehlt
Lizenzhinweis 4, Screenshot: Henry Steinhau, nicht unter freier Lizenz

Abbildung 7: Bei diesem Beispiel fehlt im Lizenzhinweis der Name eines Urhebers/einer Urheberin, somit ist er unvollständig.

OER-Prüfinstrument: vollständiger Lizenzhinweis, die Lizenz CC BY-NC-ND ist jedoch nicht OER-konform.
Lizenznachweis 5, Screenshot: Henry Steinhau, keine Schöpfungshöhe

Abbildung 8: Der hier gezeigte Lizenzhinweis ist zwar vollständig, doch die Lizenz CC BY-NC-ND ist nicht OER-konform.

Schritt 5: Kompatibilität der CC-Lizenzen zueinander

In einem weiteren Unterschritt ist zu prüfen, ob sich im Fall von mehreren unterschiedlichen Lizenzen für einzelne Inhaltselemente die Lizenzbedingungen womöglich widersprechen und nicht für eine übergreifende Neu-Lizenzierung kombiniert werden dürfen. Hierfür können die Prüfer*innen die bekannte Kompatibilitätstabelle von Creative Commons zu Rate ziehen.

Schritt 6: Check auf Metadaten

Am Ende der Prüfung steht im letzten Prüfschritt noch die Frage nach den Metadaten, mit denen die Inhalte beschrieben werden – etwa zur Fachrichtung, zum Thema, zur Jahrgangsstufe, zum Schultyp und so weiter. Diese Metadaten sind für jegliche Bildungsmaterialien wichtig, und für Repositorien zwingende Voraussetzung. Denn nur, wenn auch OER hinreichend durch Metadaten beschrieben, kategorisiert und damit katalogisierbar sind, lassen sie sich in Sammlungen nutzbringend einordnen und darin auch gut auffinden. Das gilt für staatliche Repositorien der öffentlichen Hand ganz besonders, weil sie als „amtliche“ Lehrmediensammlungen fungieren.

Auch hier erfolgt die Prüfung formal, denn die Prüfpersonen können nicht nachprüfen, ob die fachlichen Zuordnungen womöglich nicht korrekt sind – sie können nur erfassen, ob sie vorhanden sind oder nicht.

OER-Prüfinstrument: Zur Prüfung des Bildungsmaterials gehört auch der Check der Metadaten. Nur wenn diese – wie im hier gezeigten Beispiel – vollständig vorhanden beziehungsweise angegeben sind, kann das Material in das OER-Repositorium aufgenommen und dort katalogisiert werden.
Metadaten, Screenshot: Henry Steinhau, CC BY-SA 4.0

Abbildung 9: Zur Prüfung des Bildungsmaterials mit Hilfe des OER-Prüfinstruments gehört auch der Check der Metadaten. Nur wenn diese – wie im hier gezeigten Beispiel – vollständig vorhanden beziehungsweise angegeben sind, kann das Material in das OER-Repositorium aufgenommen und dort katalogisiert werden.

Schritt 7: Zusammenfassende Beurteilung

In diesem Schritt muss die prüfende Person zusammenfassend festhalten, ob das Material OER-tauglich ist. Dazu sind alle Prüfschritte noch einmal durchzugehen, die entsprechenden Markierungen in den dafür vorgesehenen Kästchen zu setzen und etwaige Anmerkungen und Notizen einzutragen oder zu ergänzen.

Sind diese letzten Arbeitsschritte durchlaufen, erstellt die Prüfperson anhand der Ergebnisse und etwaigen Anmerkungen eine abschließende, zusammenfassende Beurteilung: Hierbei kann sie entweder die OER-Tauglichkeit bestätigen und damit die Veröffentlichung des Materials im OER-Repositorium empfehlen – oder sie empfiehlt die Rückgabe des Materials an die Autor*innen oder Herausgeber*innen, verbunden mit der Aufforderung, diese gemäß der Notizen im Prüfprotokoll zu überarbeiten. Das beträfe beispielsweise fehlende Quellenangaben, den unklaren Rechtestatus einzelner Inhalte oder unvollständige Lizenzhinweise.

Diese Notizen und Hinweise sind wichtig, um den Urheber*innen des Materials konkrete Hinweise zu geben, was geändert oder verbessert werden muss, damit ihr Material OER-tauglich wird – und nach erneuter Prüfung ins OER-Repositorium aufgenommen werden kann. (Hinweis: Dieser Prüfschritt ist im PDF-Dokument des Prüfinstruments an den Anfang gestellt, wir haben ihn für diesen Artikel hier zur besseren Verständlichkeit der Schrittfolgen hier platziert.)

OER-Prüfinstrument: die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben, somit kann die Prüfperson das Bildungsmaterial für die Veröffentlichung im OER-Repositorium empfehlen.
Zusammenfassende Beurteilung 1, Screenshot: Henry Steinhau, CC BY-SA 4.0

Abbildung 10: Im hier gezeigten Beispiel hat die Prüfung keine Beanstandungen ergeben, somit kann die Prüfperson das Bildungsmaterial für die Veröffentlichung im OER-Repositorium empfehlen.

OER-Prüfinstrument: In der Prüfung haben sich bestimmte Defizite, wie unvollständige oder uneindeutige CC-Lizenzhinweise ergeben. Diese Mängel beschreibt die Prüfperson in der abschließenden Bewertung ins Prüfprotokoll und gibt das Material an die Autorin/den Autor zurück mit der Bitte um Änderungen oder Ergänzungen.
Zusammenfassende Beurteilung 2, Screenshot: Henry Steinhau, CC BY-SA 4.0

Abbildung 11: In diesem Fall hingegen ergaben sich im Lauf der Prüfung bestimmte Defizite, wie beispielsweise unvollständige oder uneindeutige CC-Lizenzhinweise. Diese Mängel beschreibt die Prüfperson in der abschließenden Bewertung ins Prüfprotokoll und gibt das Material an die Autorin/den Autor zurück mit der Bitte um Änderungen oder Ergänzungen.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Henry Steinhau, iRights.lab, für OERinfo – Informationsstelle OER.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.