Findet jemand im Internet ein Portraitfoto eines anderen Menschen, kann dieses mit einer CC BY-Lizenz versehen sein. Diese Lizenz ermöglicht es, mit ihr versehene Werke kostenlos unbegrenzt zu nutzen, solange der/die Fotograf*in als Urheber*in genannt wird. Aber was sagt die Lizenz darüber aus, ob die abgebildete Person mit der Verbreitung „ihres“ Fotos einverstanden war?
Eine Creative Commons-Lizenz realisiert die Offenheit, das „Open“ in Open Educational Resources (OER). CC-Lizenzen sind Standardlizenzen mit einem festen Kanon an Lizenzbedingungen (hier ausführlich erläutert). Manchmal gibt es jedoch das Bedürfnis, von diesem Kanon abzuweichen. Individuelle Änderungen des Lizenzmodells sind bei Standardlizenzen wie CC zwar nicht vorgesehen. Aber Creative Commons hat bei der Entwicklung der CC-Lizenzen eine gewisse Erweiterungsmöglichkeit geschaffen: CCPlus. Hiermit können die Standardbedingungen der CC-Lizenz um zusätzliche Erlaubnisse ergänzt werden.
Anders als bei Texten und Bildern gibt es kaum ganze Spielfilme, die unter einer freien Lizenz stehen. Da stellt sich die Frage, ob sie gleichwohl ohne weiteres im Bildungskontext gezeigt werden können. Entscheidend dabei ist, wann eine Filmvorführung als öffentlich gilt, erklärt Paul Klimpel.
Wer Open Educational Resources und offene Lizenzen verstehen will, der/die muss sich gleichzeitig auch mit dem Thema Urheberrecht beschäftigen. Die gängigen Creative Commons-Lizenzen bauen auf dem bestehenden Urheberrecht auf. Die Entscheidung, eine offene Lizenz zu verwenden, liegt immer beim Urheber/ der Urheberin, und diese*r behält weiterhin seine/ihre Rechte am Werk. Sie verzichten bewusst auf bestimmte exklusive Rechte und gestatten die freie Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke unter bestimmten Bedingungen, ohne dass sie immer wieder um Erlaubnis gefragt werden müssen.
Urheberrecht und OER stehen in einem dynamischen Verhältnis. Während das Urheberrecht den Schutz von geistigem Eigentum sicherstellt, ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine freiere Verbreitung und Nutzung von Wissen und Bildung. Beide Konzepte müssen in der Bildungslandschaft sorgfältig abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden, um sowohl den Schutz von Kreativität als auch den freien Zugang zu Wissen zu gewährleisten.
Unsere ErklOERvideos sollen dabei helfen, das Urheberrecht im Kontext der Bildung besser zu verstehen. Darüber hinaus dienen sie als Einstieg in das Thema Open Educational Resources und freie Lizenzen und geben Informationen zur Nachnutzung und dem Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Die Videos wurden von der Agentur J&K – Jöran & Konsorten und iRights.law im Auftrag von OERinfo produziert.
Urheberrecht in der Bildung
Dr. Paul Klimpel klärt in diesem Video die Definitionen von Urheber, Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrecht sowie die Unterscheidung zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Nutzung. Außerdem veranschaulicht er anhand einiger Beispiele, wie es sich in der Bildung mit Zitaten und der 15%-Regel für nicht-kommerzielle Einrichtungen verhält.
Open Educational Resources (OER) und freie Lizenzen
In diesem Video gibt Dr. Paul Klimpel einen Überblick über Open Educational Resources und freie Lizenzen. Dabei stellt er ihre allgemeinen Vorteile und die Lizenzen von Creative Commons mit ihren verschiedenen Modulen vor.
Wie lizenziert man Open Educational Resources (OER) richtig
Dr. Paul Klimpel geht in diesem Video auf die Frage ein, wie man Open Educational Resources richtig lizenziert. Dabei gibt er zudem Antworten auf die Fragen „Welche Lizenz?“, „Wer kann eine Lizenz vergeben?“ und „Worauf bezieht sich diese Lizenz?“.
Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten
In diesem Video erklärt Dr. Till Kreutzer, was bei der Nachnutzung fremder OER in eigenen Inhalten zu beachten ist. Hierbei geht er Schritt für Schritt auf die korrekte Kennzeichnung von Autor, Titel, Fundstelle und Lizenzhinweis ein und zeigt, wie Nachnutzende Bearbeitungen kenntlich machen sollten.
Open Educational Resources (OER), Urheberrecht und KI
Dr. Till Kreutzer zeigt in diesem Video auf, was beim Einsatz von KI urheberrechtlich zu beachten ist und wie hybride Kreationen zu lizenzieren sind, wenn sie als Open Educational Resources gelten sollen.
Wer mit Creative-Commons-Lizenzen arbeitet, stolpert früher oder später über das Kürzel „NC“. Paul Klimpel erklärt den Lizenzbaustein, gibt Beispiele für sinnvolle Anwendungen und erläutert, warum von NC im OER-Kontext abzuraten ist.
Die Grafikdesign-Plattform Canva bietet eine große Auswahl an Bildern, Grafiken, Schriftarten und weiteren Elementen zur Bearbeitung im Browser und anschließendem Download an. Aufgrund der intuitiven Bedienung und der Möglichkeit, die Inhalte kostenlos zu erhalten, ist die Plattform bei Anwender*innen beliebt. Aber eignen sich Canva-Inhalte auch für die Erstellung von OER-Elementen?
Open Educational Resources lassen sich ohne Einschränkung teilen und bearbeiten. Das führt zu der Frage, was im Kontext von OER als „Bearbeitung“ gilt und welche rechtlichen Folgen sie auslöst. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte rund um Bearbeitungen in Bezug auf das Urheberrecht und OER. Weiterlesen >
Das H5P-basierte Tool „OER & Recht. Rechtslotse OER-Produktion“ sensibilisiert für rechtlich relevante Aspekte bei der Produktion und Veröffentlichung von OER-Materialien. Es leitet Nutzende durch wichtige Rechtsfragen, die im Zuge der Erstellung von OER aufkommen können und gibt zielgerichtet rechtliche Hilfestellung. Möchten Nutzende ihr Wissen zu einer bestimmten Frage vertiefen, können sie optional die jeweils verlinkten Informationen nachlesen und ihre OER bei Bedarf nachjustieren. Weiterlesen >
Eine der Lizenzkategorien bei Creative Commons sind Lizenzen mit ND-Modul. Hiernach dürfen Personen das lizenzierte Material nur in unveränderter Form verwenden und vor allem teilen. Für OER sind CC-Lizenzen mit ND-Modul ungeeignet. Warum das so ist und wie sich übliche Bedenken gegenüber ND entkräften lassen, erklärt der folgende Text.
Im letzten Monat haben wir darüber berichtet, wie OER mit KI-Inhalten am besten zu lizenzieren sind. Zwei weitere Fragen im Kontext von KI und OER werden derzeit häufig gestellt: Können KI-Systeme auf OER zurückgreifen, um ihre Modelle zu trainieren? Und: Darf ich beim Einsatz von KI-Generatoren wie ChatGPT, DALL-E oder DiffusionBee fremde Inhalte zum Prompten verwenden?