Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg gibt CC-Lizenz vor

Screenshot Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg, nicht unter einer freien Lizenz
Screenshot Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg, nicht unter einer freien Lizenz

„Öffentlich finanziert = offen lizenziert!“, diese Forderung verbreitet sich nicht nur im Bildungsbereich in den USA. Auch für Publikationen auf dem Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg gilt dieses Motto. Dort stehen Onlinepublikationen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses erstellt werden, in der Regel unter der Lizenz CC BY NC SA 3.0 DE, für Bilder gilt normalerweise CC BY NC ND 3.0 DE.

Der Lehrerforbildungsserver erläutert die Vorteile dieses Modells sowie die praktische Umsetzung in einem Autorenleitfaden (PDF).

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER.

Neuer Unirahmenvertrag – „VG-Wort-Deal stärkt unfreiwillig Open Access“

Stellungnahme zum Unirahmenvertrag (Screenshot, nicht unter einer freien Lizenz)
Stellungnahme zum Unirahmenvertrag (Screenshot, nicht unter einer freien Lizenz)

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat mit der Kultusministerkonferenz (KMK) eine neue Vereinbarung zur Zugänglichmachung von Lehrmaterialien getroffen. Beobachter fürchten, dass die geforderten Einzelabrechnungen pro Skript das Aus für digitale Seminarunterlagen an der Hochschule bedeuten könnte. Das Bündnis Freie Bildung vertritt in einer Stellungnahme die Position, dass durch diese Vereinbarung (unfreiwillig) der Trend zu Open-Access gestärkt werden könnte. Die Stellungnahme kann auf der Website des Bündnis Freie Bildung nachgelesen werden. Weiterlesen >

Interview: Till Jaeger, vertragen sich Facebook und Creative-Commons-Lizenzen?

Übernahme / Reuse
Dieses Interview ist eine Übernahme von der Website irights.info. Es wurde von David Pachali geführt und steht unter der Lizenz CC BY ND 2.0 DE.

Inhalte unter Creative Commons lassen sich durch dessen vorgefertigte Lizenzverträge leicht weiterverwenden. Wie aber ist es, wenn man mit den Nutzungsbedingungen von Facebook einen weiteren Vertrag eingeht? Bei eigenen Werken ist das kein Problem, bei fremden Inhalten muss man besonders bei solchen für die nicht-kommerzielle Nutzung aufpassen, so der Jurist und Lizenz-Experte Till Jaeger im Interview.

iRights.info: Wenn ich Inhalte auf Facebook veröffentliche, darf Facebook laut seinen Nutzungsbedingungen einiges damit machen. Worum geht es im Kern? Weiterlesen >