Interview: Till Jaeger, vertragen sich Facebook und Creative-Commons-Lizenzen?

Übernahme / Reuse
Dieses Interview ist eine Übernahme von der Website irights.info. Es wurde von David Pachali geführt und steht unter der Lizenz CC BY ND 2.0 DE.

Inhalte unter Creative Commons lassen sich durch dessen vorgefertigte Lizenzverträge leicht weiterverwenden. Wie aber ist es, wenn man mit den Nutzungsbedingungen von Facebook einen weiteren Vertrag eingeht? Bei eigenen Werken ist das kein Problem, bei fremden Inhalten muss man besonders bei solchen für die nicht-kommerzielle Nutzung aufpassen, so der Jurist und Lizenz-Experte Till Jaeger im Interview.

iRights.info: Wenn ich Inhalte auf Facebook veröffentliche, darf Facebook laut seinen Nutzungsbedingungen einiges damit machen. Worum geht es im Kern?

Till Jaeger: Zunächst geht es darum, dass Facebook selbst und andere Facebook-Nutzer diese Inhalte wie zum Beispiel Fotos verwenden dürfen. Das zeigt etwa der Umstand, dass die Lizenz mit der Kontolöschung endet – außer bei sogenannten geteilten Inhalten. Allerdings ist die Lizenz teilweise recht weit formuliert, so dass vom Wortlaut her auch weitergehende Nutzungen denkbar sind.

iRights.info: Wenn ich zusätzlich eine Creative-Commons-Lizenz nutzen möchte: Verträgt sich beides, wenn ich eigene Inhalte dort veröffentliche oder fremde auf der Plattform nutzen will?

Till Jaeger ist seit 2001 Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software (IFROSS) und Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover.
Till Jaeger ist seit 2001 Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software (IFROSS) und Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover.

Till Jaeger: Sofern ich selbst Urheber bin, ist es kein Problem, ein Werk parallel unter einer Creative-Commons-Lizenz anzubieten und Facebook Nutzungsrechte unter abweichenden Bedingungen zu erteilen. Beide Lizenzen sind nicht-exklusiv und können parallel existieren. Bei fremden Inhalten kann ich die von Facebook vorgesehene Rechtseinräumung nicht vornehmen, da Creative-Commons-Lizenzen keine Unterlizenzierung gestatten. Bei Verwendung eines Creative-Commons-lizenzierten Fotos kann ich die Nutzungsbedingungen von Facebook also formal gesehen nicht erfüllen.

iRights.info: Was folgt daraus?

Till Jaeger: Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook und damit eine Vertragsverletzung, die zur Kündigung berechtigen könnte.

iRights.info: Bedeutet das in der Praxis tatsächlich ein Risiko, sich rechtlichen Ärger einzuhandeln?

Die Erfüllung der Lizenzbedingungen von Creative-Commons-Lizenzen ist leider nicht ganz einfach. Das hat aber mit Facebook nichts zu tun. Bei der Einbindung von unveränderten Fotos sollte man stets die anwendbare Creative-Commons-Lizenz angeben und verlinken sowie Urheber beziehungsweise Titel nennen und die Ursprungsseite verlinken. Je nach konkreten Umständen kann es noch weitere Pflichten wie die Nennung von Sponsoren oder die Übernahme von Haftungsausschlüssen geben. Eine Verwendung von Inhalten unter einer nicht-kommerziellen Lizenz ist wegen der Werbung auf Facebook nicht zulässig.

Beachtet man alle Lizenzbedingungen aus der anwendbaren Creative-Commons-Lizenz, kann der Urheber keine Ansprüche wegen der Verwendung des Inhalts auf Facebook herleiten. Vorsicht geboten ist beim Teilen von Inhalten, damit die nach der Lizenz erforderlichen Lizenzinformationen auch bei demjenigen abrufbar sind, mit dem der Inhalt geteilt wird.

Wenn die Nutzung von Creative-Commons-Inhalten urheberrechtlich korrekt erfolgt, kann auch Facebook keine Ansprüche herleiten. Dass Facebook ein Konto wegen einer formalen Unvereinbarkeit mit den eigenen Vertragsbedingungen kündigt, erscheint doch sehr unwahrscheinlich.

Das Interview wurde per E-Mail geführt.

Creative Commons Lizenzvertrag
Der Artikel steht unter der CC BY-ND 2.0 DE-Lizenz. Quelle und Namensnennung sind im Infokasten am Anfang des Beitrags zu finden.

Ein Kommentar zu “Interview: Till Jaeger, vertragen sich Facebook und Creative-Commons-Lizenzen?

  • Dirk Spannaus :

    Warum kann der Urheber und CC Lizenz-Erteiler nichts dagegen unternehmen, wenn ein anderer Nutzer Facebook eine Unterlizensierung an seinem Werk erteilt. Was ja lt. CC nicht erlaubt ist?

    Ich würde mir wünschen, CreativeCommons würde an der Stelle mal eine weitere Variante aufnehmen: „SocialMedia: erlaubt oder nicht“. Auch Stockfoto Börsen bieten das ja nun zur rechtlichen Sicherheit extra an.

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