Im Bereich der Offenen Bildungsmaterialien sind Fragen rund um das Urheberrecht und Künstliche Intelligenz ein Dauerbrenner. iRights.info hat als Kooperationspartnerin von OERinfo in den vergangenen Jahren zahlreiche Blogbeiträge hierzu beigesteuert. Der folgende Artikel gibt einen thematischen Überblick und soll als Orientierungshilfe dienen.

Ein Beitrag von Jens Crueger
Möglichkeiten zur urheberrechtsfreien Nutzung von Bildungsinhalten
- Drei für Open Educational Resources (OER) relevante Ausnahmen vom Urheberrecht stellt Georg Fischer vor: die 15%-Regel für Unterricht und Lehre, das Zitatrecht und die Pastiche-Regelung.
- Wieviel Abstand ein neu geschaffenes Werk zum Ursprungswerk wahren muss, um frei bearbeitbar zu bleiben, erklärt Lea Singson.
- Am Beispiel des Künstlers „Haftbefehl“ beleuchtet Lea Singson die Regeln zur Werknutzung zu Unterrichtszwecken.
- Für eine Filmvorführung im Bildungskontext ist entscheidend, ob die Filmvorführung als öffentlich gilt, erklärt Prof. Dr. Paul Klimpel.
- Reine Unterrichtskonzepte sind stets gemeinfrei, denn Konzepte und Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt, erläutert Georg Fischer.
KI und OER
- Die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist dynamisch und es gibt nicht auf alle urheberrechtlichen Fragen derzeit Antworten. Georg Fischer erörtert die Frage, wie gut KI und OER zusammenpassen.
- KI-Generatoren wie ChatGPT, DALL-E oder DiffusionBee sind für viele Menschen unentbehrlich. Fabian Rack gibt einen Überblick, wie der KI-Output am besten zu lizenzieren ist.
- Außerdem beantwortet er die Fragen, ob KI-Systeme ihre Modelle mit OER trainieren können, und ob beim Einsatz von KI-Generatoren fremde Inhalte zum Prompten verwendet werden dürfen.
Creative-Commons-Lizenzen für OER-Materialien
- Ob und wie von Schulangehörigen erstellte Inhalte unter eine Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) gestellt werden können, beschreibt Paul Klimpel.
- Außerdem stellt er Varianten für vertragliche Regelungen vor, um mit externen Autor*innen bezüglich der Nutzungsrechte zu verfahren.
- Mitunter hört man den Einwand „Ich möchte mein Urheberrecht nicht verlieren, deshalb kommen CC-Lizenzen für mich nicht in Frage.“ Georg Fischer nimmt sich dieser Bedenken an.
- CC-Lizenzen müssen mit Angaben zu Titel, Lizenzgeber*in, Quelle und Lizenz kenntlich gemacht werden. Dr. Till Kreutzer beschreibt, welche Angaben, besonders bei nicht-textuellen Medien, wie anzubringen sind.
- In einem weiteren Artikel beleuchtet Till Kreutzer mit Anwendungsbeispielen bestimmte Grenzfälle, bei denen sowohl eine gesetzliche Nutzungserlaubnis („Schranke“) als auch eine CC-Lizenz als Grundlage für die Nachnutzung dienen könnte.
- Fotos von Menschen unter einer CC BY-Lizenz führen zu der Frage, ob die abgebildeten Personen mit der Verbreitung „ihres“ Fotos einverstanden sein müssen. Lea Singson erläutert den Grenzbereich zwischen CC-Lizenzen und dem Recht am eigenen Bild.
Creative-Commons-Module
- Georg Fischer beschreibt, welche Module bei CC empfehlenswert für Freie Bildungsmaterialien sind, und wie die rund 130 deutschsprachigen FAQs zum Thema Creative Commons weiterhelfen können.
- Das Lizenzmodul „NC“ verbietet die ungefragte kommerzielle Nutzung. Paul Klimpel erklärt in zwei Texten was „nicht kommerziell“ bedeutet und warum im OER-Kontext davon abzuraten ist.
- Das Lizenzmodul „ND“ erlaubt „Keine Bearbeitung“ – also darf das jeweilige Material nur in unveränderter Form verwendet und geteilt werden. Für OER ist das ND-Modul daher ungeeignet, erklärt Till Kreutzer.
- Das Lizenzmodul „CC0“ („Creative Commons Zero“) ermöglicht eine Nachnutzung ganz ohne Einschränkungen. Maya El-Auwad beschreibt die Voraussetzungen für eine Freigabe unter CC0 und rechtliche Hintergründe.
- CCPlus schafft eine Erweiterungsmöglichkeit für die klassischen CC-Lizenzen, um zusätzliche Erlaubnisse zu ergänzen. Fabian Rack erklärt, warum dies CC-Lizenzen „flexibler, aber auch schwieriger“ macht.
Änderungen und Rücknahmen
- Open Educational Resources dürfen nach Belieben bearbeitet werden. Was man als „Bearbeitung“ versteht, und welche urheberrechtlichen Folgen dies auslöst, erklärt Fabian Rack. Einige typische Fallbeispiele von „Bearbeitung“ hat Goerg Fischer zusammengestellt. Außerdem präsentiert er zustimmungsfreie Bearbeitungsmöglichkeiten.
- Eine Creative-Commons-Lizenz nachträglich zu ändern, ist nur in bestimmten Fällen möglich und empfehlenswert, beschreibt Georg Fischer.
- Wenn CC-lizenzierte Materialien in neue Werke integriert werden, muss vermerkt werden, wessen Werke verwendet und wie sie bearbeitet wurden. Paul Klimpel weist auf die Notwendigkeit hin, dabei sorgfältig vorzugehen.
Besonderheiten und Herausforderungen
- Musiknoten zu kopieren gilt gemeinhin als untersagt, selbst für den privaten Gebrauch oder für Bildungszwecke. Paul Klimpel erklärt jedoch, warum diese Annahme nicht ganz richtig ist.
- Software ist aufgrund ihres technischen Aufbaus für CC-Lizenzen zu komplex. Stattdessen sind Open-Source-Software-Lizenzen (OSS-Lizenzen) Mittel der Wahl. Lea Singson beschreibt die Unterschiede und beleuchtet Kombinationsmöglichkeiten.
- Wie sich OER- und Nicht-OER-Materialien miteinander kombinieren lassen, erklärt Maya El-Auwad.
- Inwieweit sich Facebook mit seinen Nutzungsbedingungen für das Teilen Freier Bildungsmedien eignet, erörterte Henry Steinhau mit Blick auf den Stand des Jahres 2020.
Wo findet man Material?
- Wer offen lizenzierte Materialien in Bildung und Lehre verwenden will, muss sie zunächst finden. Maya El-Auwad zeigt, wo es geeignete Materialien gibt.
- Die Suchmaschine „CC Search“ erlaubt eine gezielte Suche nach CC-lizenzierten Werken. Henry Steinhau zeigt Schritt für Schritt, wie sie funktioniert.
- Anbieter wie Pixabay, Pexels oder Unsplash sind beliebte Anlaufstellen für die Produktion von Lehrmedien. Henry Steinhau schreibt, worauf es bei den Lizenzbedingungen der Plattformen zu achten gilt.
- Von der bei Lehrkräften beliebten Grafikdesign-Plattform Canva rät Georg Fischer ab, wenn es um die Produktion offener Bildungsmaterialien geht.
- Welche rechtlichen Aspekte bei der Verwendung von Screenshots, Infografiken wie Schaubildern und Datenvisualisierungen, oder fremden Marken und Logos zu beachten sind, erläutert Henry Steinhau in seinen Texten.
- Wie es sich mit Icons, Emoticons und Emojis verhält, beschreibt Maya El-Auwad.
- Außerdem informiert sie über Open Source Schriften und die Verwendung von fremden Schriftarten in OER-Materialien.
- Um Bildungsmaterialien auf ihre OER-Tauglichkeit zu prüfen hat der Think Tank iRights.Lab ein OER-Prüfinstrument entwickelt. Henry Steinhau stellt es vor und erläutert die sieben Prüfschritte.
Ausblick für OER und das Urheberrecht
Die Künstliche Intelligenz fordert das Urheberrecht aktuell sehr heraus, und schafft damit auch im Kontext der Freien Bildungsmaterialien viele neue Fragen. Die Kooperation zwischen OERinfo und iRights.info wird daher auch in Zukunft spannende Themen bieten.
Dieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Jens Crueger, iRights.info für OERinfo – Die Informationsstelle OER