OER und CC-Lizenzen bei generativer KI

KI-Generatoren wie ChatGPT, DALL-E oder DiffusionBee können beim Erstellen von OER hilfreiche Werkzeuge sein.
Ein Überblick, wie der KI-Output am besten zu lizenzieren ist.

OER und CC-Lizenzen bei generativer KI, Grafik: Angela Karnoll (via canva.com), nicht frei lizenziert

Ein Beitrag von Fabian Rack

KI-Output und Lizenzen

Spätestens seit das Thema KI in aller Munde ist, wird in diesem Zusammenhang eine Frage immer wieder gestellt: Wie stehen künstliche Intelligenz und das Urheberrecht zueinander? Wann beim Einsatz von generativer KI ein Urheberrecht entsteht, haben wir hier dargestellt. Kurz zusammengefasst: Wer ein KI-System per Prompt unspezifisch ansteuert, sich also etwa einen Text oder ein Bild im Stil von … generieren lässt und diesen Output nicht weiter verändert, gewinnt daran kein Urheberrecht. Solch ein KI-Output ist gemeinfrei.

Gemeinfreier KI-Output ist von sich aus open: Das Urheberrecht steht dem Weitergeben, Kopieren und Remixen von gemeinfreien Inhalten nicht im Weg. 

Allerdings ist der fehlende Urheberrechtsschutz den KI-generierten Materialien von außen nicht anzusehen. Außerdem gibt es bestimmte Fälle, in denen im KI-Kontext dann doch ein Urheberrechtsschutz entsteht (siehe Fall 3). Das heißt: Schöpfer*innen und Nutzer*innen müssen sich also auch bei generativer KI und OER Gedanken um das Urheberrecht und freie Lizenzen machen.

Richtig lizenzieren und kennzeichnen

Wie sorge ich dafür, dass KI-Output zu OER wird? Wie kennzeichne und lizenziere ich ihn? Ein Überblick in mehreren Fällen:

Fall 1: Reiner KI-Output

Angenommen, eine Lehrerin lässt sich mit dem Befehl „Was ist die Klimakrise?“ einen KI-generierten Text ausgeben und möchte ihn ohne Änderungen als OER teilen. Weil kein Urheberrechtsschutz vorliegt, muss hier nichts lizenziert werden. Damit dies alle erkennen können, empfiehlt es sich, den Text mit einem Hinweis wie der Public Domain Mark zu kennzeichnen. Das stellt klar: Dieser Text ist gemeinfrei (public domain). Zur Transparenz bietet sich zusätzlich der Hinweis „KI-generiert“ an.

Fall 2: Mix aus KI-generierten und Menschen-gemachten Inhalten

Im zweiten Fall verfasst eine Lehrerin einen Text über den biochemischen Prozess der Photosynthese und lässt sich dafür eine Illustration zum Thema von einer KI generieren. Die Abbildung baut sie in den Text ein. Der gesamte Beitrag soll nun OER werden.

Der selbst geschriebene Text fällt unter Urheberrechtsschutz, die KI-generierte Abbildung nicht. Zu OER wird der Beitrag, indem die Lehrerin den Text zum Beispiel unter die Lizenz CC BY 4.0 stellt und an die Abbildung – siehe Fall 1 – die Public Domain Mark heftet. Somit ist das Material sowohl als Ganzes wie auch in seinen Bestandteilen OER und der urheberrechtliche Status sowie auch der Erstellungskontext sind transparent.

Fall 3: KI-generierter, menschlich veränderter Output

Wie in Fall 2 erstellt die Lehrerin einen Beitrag über Photosynthese. Diesmal verändert sie allerdings mehrfach die Illustration gezielt durch weitere Prompts, verziert sie am Tablet mit einem Stift und erweitert sie. Zusätzlich erstellt sie eine zweite Abbildung, wobei sie hierfür den KI-Output lediglich als Inspiration verwendet.

In derartigen Fällen tritt der kreative Beitrag der Lehrerin stärker hervor: Die KI wird schlicht zum Impulsgeber oder Werkzeug. Daher ist hier von einem Urheberrechtsschutz der Abbildungen auszugehen: Je origineller und eigenständiger der Beitrag der Lehrerin an der Illustration ist, desto wahrscheinlicher besteht ein Urheberrechtsschutz.

Damit der Beitrag zu OER wird, sollte die Lehrerin ihn ganz herkömmlich per CC BY oder CC0 lizenzieren. Dasselbe gilt übrigens für Texte, die als Ausgangspunkt durch KI generiert und dann ergänzt, überarbeitet oder aus denen Fragmente originell angeordnet werden. Da auch hierbei Urheberrechtsschutz entstehen kann, ist die Lizenzierung durch CC BY oder CC0 die richtige Wahl.

Das gesamte Werk offen lizenzieren

Es ist in den Fällen 2 und 3 übrigens unproblematisch, eine Publikation als Ganzes (Broschüre, Lehrbuch etc.) unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen, auch wenn sich darin gemeinfreier KI-Output (siehe Fall 1) befindet. „Reiner“ KI-Output sollte aber – wie in den Fällen 1 und 2 – als solcher kenntlich gemacht und mit der Public Domain Mark gekennzeichnet werden. Damit ist zugleich dem ethischen Anspruch gedient, beim Einsatz von generativer KI transparent zu sein.

Einschränkungen der KI-Generatoren

ChatGPT und DiffusionBee beanspruchen derzeit keine Rechte am Output für sich (Stand: 19. Oktober 2023). Von den größeren KI-Generatoren macht nur Midjourney bei seinen Gratis-Accounts eine Einschränkung: Dort ist zu lesen, dass der Midjourney-Output nur unter CC BY-NC (keine kommerzielle Nutzung) gestellt werden darf. Mit der NC-Einschränkung handelt es sich dann allerdings nicht mehr um OER.

Es ist zweifelhaft, ob solche Einschränkungen durch Betreiber von KI-Generatoren nach deutschem Recht überhaupt wirksam sind. Wer sichergehen will und seinen Output nach obigen Regeln als OER zur Verfügung stellt, sollte auf andere Generatoren (wie die oben genannten ChatGPT oder DiffusionBee) ausweichen.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Fabian Rack, iRights für OERinfo

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