Will it mix? – Kombinieren von CC- und Software-Lizenzen

Die richtige Lizenz ist bei der Veröffentlichung von offenen Materialien das A und O. Je nach Material bietet sich hier die Creative Commons- oder kurz CC-Lizenz an. Für Software gibt es dagegen spezielle, so genannte Open-Source-Software-Lizenzen (OSS-Lizenzen). Folgende Unterschiede und Kombinationsmöglichkeiten gibt es.

Hintergrund in Dunkellila, im Vordergrund im abstrakten, gezeichneten Stil eine Website und Hände, die einzelne Inhalte der Website entfernen
Open Source Software. Grafik: aqua-cloud.io via aqua-cloud.io , CC BY 4.0

Ein Beitrag von Lea Singson und Jens Crueger

Das regeln CC-Lizenzen

Ist eine Kreation urheberrechtlich geschützt, so gilt das Prinzip „alle Rechte vorbehalten“. Eine Nachnutzung muss daher angefragt und vertraglich geregelt werden. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, haben Organisationen wie die Creative Commons-Initiative vorgefertigte Nutzungsbedingungen geschaffen, mit denen automatisch mit Applizieren der jeweiligen Lizenz die Nutzungsbedingungen für das jeweilige Werk für die Öffentlichkeit geregelt werden. Die CC-Lizenzen sind für die Lizenzierung von kreativem Material wie Bildern, Texten oder Videos intendiert und geeignet.

Warum OSS-Lizenzen?

Software kann als Computerprogramm nach dem Urheberrechtsgesetz ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein. Trotzdem sind CC-Lizenzen für Software insgesamt nicht geeignet. Das liegt vor allem daran, dass Software aus verschiedenen Komponenten, wie dem Quellcode, externen Packages, und ggf. noch einem User Interface oder anderen codefreien Elementen, so genannten Assets, besteht. Die Nutzung der verschiedenen Komponenten muss in der Lizenz korrekt abgebildet werden, um eine unproblematische Nachnutzung zu gewährleisten. Da die CC-Lizenzen diese Komplexität nicht abbilden, gibt es spezielle OSS-Lizenzen, die insbesondere spezielle Regelungen zum Quellcode beinhalten.

Arten von OSS-Systemen

Wie auch bei den CC-Lizenzen gibt es verschiedene OSS-Lizenzen mit verschiedenen Nutzungsbedingungen. Grundsätzlich können OSS-Lizenzen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Permissive und Copyleft-Lizenzen. Während permissive Lizenzen die Nachnutzung nahezu überhaupt nicht einschränken, erlauben die Copyleft-Lizenzen eine Fortentwicklung des Softwarecodes nur, wenn die Fortentwicklung selbst und das darin verwendete Material frei sind und bleiben.

Lizenzen richtig kombinieren

Enthält der Softwarecode neben dem Quellcode auch codefreie Elemente wie Assets oder auch ein Handbuch in Textform, bietet sich für diese Elemente die CC-Lizenz an. Es ist deshalb auch möglich und erlaubt, CC- und softwarelizenziertes Material zu mischen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:

  1. Die Wahl kompatibler Lizenzen

Insbesondere die Copyleft-Lizenzen werfen potenziell Kompatibilitätsprobleme auf. Namentlich ist das -NC (non-commercial) Modul der CC-Lizenz nicht mit einer OSS-Lizenz kompatibel, da das non-commercial Attribut nicht die Voraussetzungen von Open Source erfüllt. Ein besonderer Grenzfall ist das -SA (share alike) Modul von CC. Obwohl es auf den ersten Blick einer Copyleft-OSS-Lizenz entspricht und Creative Commons die Kompatibilität bejaht, sieht insbesondere die Free Software Foundation das Modul als nicht kompatibel an. Die CC-BY-ND Lizenz, die keine Bearbeitungen erlaubt, sollte zumindest nicht auf solches Material vergeben werden, das eine Bearbeitung zur Nachnutzung höchstwahrscheinlich erfordert, wie zum Beispiel ein Handbuch für die Softwarenutzung.  

  1. Klare Lizenzkennzeichnung

Auch beim Mischen von Software und anderem Material gilt der Grundsatz, dass der Lizenzhinweis so nah wie möglich an der Quelle angebracht werden soll. OSS wird häufig in einem Repositorium wie GitHub publiziert. Ein solches enthält meistens ein „License File“ sowie eine „README“-Datei. Wird CC-lizenziertes Material in der Software verwendet, sollten ein entsprechender Hinweis und Verweis auf jeden Fall in der „README“-Datei erfolgen. Wird das Material direkt in den Code integriert, kann auch von einer Code-Kommentierung mit dem jeweiligen Lizenz-Hinweis direkt an entsprechender Stelle Gebrauch gemacht werden. Werden viele einzelne CC-lizenzierte Materialien verwendet, bietet sich auch ein eigener Ordner mit entsprechender Bezeichnung an. In diesem müssen dann die jeweiligen Materialien und die jeweilige Lizenz gelistet und auf den Lizenztext verwiesen werden.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Lea Singson und Jens Crueger, iRights für OERinfo – Die Informationsstelle OER

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