Kreatives Schaffen lebt von der Inspiration bereits existierender Schöpfungen. Stellt die Inspiration gleichzeitig eine Bearbeitung in rechtlicher Hinsicht dar, benötigt der/die Künstler*in dafür die Zustimmung des Künstlers/der Künstlerin des Originals. Eine Ausnahme von diesem Zustimmungsvorbehalt gibt es dann, wenn das neu geschaffene Werk genügend Abstand zum Ursprungswerk wahrt. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wird im Folgenden anhand eines Beispiels erklärt.