8 Kommentare zu “Screenshots richtig nutzen

  • Vielen Dank für diesen Beitrag!
    Häufig werden Screenshots in Präsentationen verwandt. Während der Präsentation wird dann der zitierende Charakter eines eingefügten Bildes schnell deutlich, wenn der Referent über den Inhalt des Bildes redet.
    Wenn aber dann der Foliensatz im Anschluss zum Download bereitgestellt wird, steht das Bild auf der Folie unkommentiert für sich.
    Ich empfehle deshalb immer, bei der herunterladbaren Datei die Kernaussage dieses Teils des Referats unter den Screenshot zu schreiben, so dass auch hier klar wird, dass es sich um ein Bildzitat handelt.

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  • Thomas Roesnick :

    Guten Tag liebes Team!

    Frage:

    für einen Blog, der Filmanalysen anfertigt und dabei Screenshots von einer DVD/Blu-ray in den Analysen nutzt und diese als Belegfunktion braucht, ist es also erlaubt ohne vorher die Filmverleiher zu fragen, ob die Screenshots genutzt werden können?

    So muss bei der Filmanalyse das methodische Vorgehen und der Erkenntnisgewinn ersichtlich werden.

    Danke

    Viele Grüße

    Thomas

    Antworten
  • Das Wesen von Filmanalysen ist (sollte sein), sich mit dem Filmwerk auseinanderzusetzen, es zu reflektieren, etwa hinsichtlich bildästhetischer, erzählerischer oder/und anderweitige Aspekte. Insofern sollten Screenshots beziehungsweise Standbilder des Filmwerks in solchen analytischen Texten, die das Gesagte/Geschriebene verdeutlichen beziehungsweise auf die sich der Text direkt bezieht, als Bildzitate zu verstehen sein und meines Erachtens im Rahmen des Zitatrechts eine zulässige Nutzung darstellen.

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  • Vielen Dank für diesen hilfsreichen Beitrag!
    Wie werden urheberrechtlich die Screenshots von den Social-Media-Beiträgen der öffentlichen Accounts (Organisationen, Initiativen, etc) eingeordnet, die für die Lernzwecke in einer Trainingspräsentation verwendet werden?

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