Lizenzhinweise für Creative Commons 4.0 bei nicht-textuellen Medien

Wer CC-lizenzierte Materialien in OER nac*hnutzt, muss die Hinweispflichten der Lizenzen (“Attribution”) korrekt umsetzen. Die Lizenzhinweise haben zwei Funktionen: Zum einen soll klar erkennbar sein, woher das jeweilige Material stammt und unter welcher Lizenz es genutzt werden kann. Zum anderen sollen die Urheber/Rechteinhaber genannt werden, um ihre geistig-kreative Leistung zu würdigen und deren Zuschreibung zu einem Rechteinhaber zu ermöglichen. Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn bei der Nachnutzung sinnvoll ausgestaltete und einfach auffindbare und wahrnehmbare Hinweise gesetzt werden.

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Neues Werk – altes Vorbild: Wie viel Abstand ist genügend für die freie Bearbeitung?

Kreatives Schaffen lebt von der Inspiration bereits existierender Schöpfungen. Stellt die Inspiration gleichzeitig eine Bearbeitung in rechtlicher Hinsicht dar, benötigt der/die Künstler*in dafür die Zustimmung des Künstlers/der Künstlerin des Originals. Eine Ausnahme von diesem Zustimmungsvorbehalt gibt es dann, wenn das neu geschaffene Werk genügend Abstand zum Ursprungswerk wahrt. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wird im Folgenden anhand eines Beispiels erklärt.

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CC-Lizenz und gesetzliche Nutzungserlaubnisse – Was geht vor?

Nutzungshandlungen wie Zitate oder Parodien sind gesetzlich erlaubt, fallen aber auch in den Anwendungsbereich der CC-Lizenzen. Für die Nutzung kann es einen Unterschied machen, ob die gesetzliche Nutzungserlaubnis gilt oder die Lizenz. Denn Urheberrecht und CC-Lizenzen sehen häufig unterschiedliche Anforderungen an die Nutzung vor. Welche Regeln gelten in solchen Fällen – Lizenz oder Gesetz?

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Erklärvideos – Reihe: Open Educational Resources (OER), Urheberrecht und KI (Teil 5)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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Erklärvideos – Reihe: Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten (Teil 4)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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Erklärvideos – Reihe: Wie lizenziert man Open Educational Resources (OER) richtig (Teil 3)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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Erklärvideos – Reihe: Open Educational Resources (OER) und freie Lizenzen (Teil 2)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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Erklärvideos – Reihe: Urheberrecht in der Bildung (Teil 1)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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Noten darf man nicht kopieren – oder doch?

Das Urheberrecht erlaubt zwar in bestimmten Konstellationen, Kopien zu machen – etwa zu für den Privatgebrauch oder zu Bildungszwecken – nimmt Noten aber von dieser gesetzlichen Erlaubnis aus. So verwundert es nicht, dass sich der Slogan „Noten darf man nicht kopieren“ tief ins allgemeine Bewusstsein gegraben hat. In dieser Verallgemeinerung ist er jedoch nicht ganz richtig.

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Offene Rechtswissenschaft: Projekte VEStOR und KidRewi auf der jurOA 2024

Offene Bildungsressourcen fördern den freien Zugang zu Wissen, unterstützen innovative Lehr- und Lernmethoden und sind daher heute längst unverzichtbar geworden. Doch in der Rechtswissenschaft bleiben sie bisher eine Ausnahme. Das Verbundprojekt VEStOR und der Verein OpenRewi e.V. möchten dies ändern.

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