Infografiken für OER

Schaubilder und Datenvisualisierungen veranschaulichen und vermitteln Fakten, Ergebnisse und Erkenntnisse. Wer Infografiken für eigene Medien nutzen will – insbesondere für Open Educational Resources (OER) – muss Nutzungsrechte erwerben beziehungsweise Lizenzbedingungen einhalten.

Mädchen vor einer Schulwandkarte, Library of Congress, gemeinfrei
Schulmädchen vor einer Wandkarte, Foto: John Vachon (via Wikipedia), gemeinfrei.

Ein Beitrag von Henry Steinhau

Infografiken, Datenvisualisierungen und – etwas altmodischer ausgedrückt – Schaubilder sind für Bildungsmedien quasi klassische Bestandteile. Ob für geografische oder geologische, wirtschaftliche oder ökologische, politische oder soziologische Themen: Datenvisualisierungen und erzählende Grafiken gehören zu Lehrbüchern und Aufgabenheften ebenso wie zu Arbeitsbögen und Online-Lernmedien.

Zudem sind Infografiken auch in Fach-, Publikums- und Nachrichtenmedien immer häufiger zu sehen. Für Wahlumfragen und Meinungsbilder, als Erklärbilder zu neuesten Pandemie-Entwicklungen oder kommenden gesetzlichen Regelungen: Grafisches Erläutern gehört zum Medienalltag für Lehrende und Lernende aller Bildungsbereiche und Altersgruppen.

Die Omnipräsenz der Infografiken begründet sich auch darin, dass Kommunikation, Medienkonsum sowie Lehren und Lernen zunehmend an Bildschirmen stattfinden. Und je kleiner die Monitore, desto weniger eignen sich lange Texte oder Zahlentabellen. Infografiken und Schaubilder hingegen können Daten, Fakten und komplexe Zusammenhänge plausibler veranschaulichen; und mit einprägsamen Motiven und Metaphern bleibt das so erworbene Wissen oft nachhaltiger hängen.

Infografiken sind mit digitalen Werkzeugen einfach zu erstellen und weiterzugeben, teilweise auch leicht weiter zu bearbeiten, je nach gewählten Dateiformaten. Wenn die Visualisierungen beziehungsweise die ihnen zugrunde liegenden Zahlen, Daten, Fakten in gängigen Formaten abgelegt sind – wie .svg, .csv und ähnliche – kann man sie in ebenso gängigen Tabellenkalkulationen, Präsentations- oder Grafikprogrammen unmittelbar in Zahlenbilder wandeln und diese individuell gestalten. Gleiches gilt auch für Online-Dienste, die solche Visualisierungswerkzeuge mitsamt Gestaltungsvorlagen (Templates) bereitstellen, zugleich aber auch Präsentations- und Vernetzungsplattformen sind.

Für Bildungsmedien stellt sich die Frage, wie sich Infografiken für eigene Materialien nutzen lassen? Mehr noch: In welchen Fällen und wie lassen sich Infografiken in offene, frei lizenzierte Bildungsressourcen (Open Educational Resources, kurz: OER) integrieren?

Im Folgenden gehen wir auf häufige Fragen zu Infografiken und OER ein.

Infografiken für eigene OER nutzen?

Darf ich Infografiken kommerzieller Anbieter für eigene OER nutzen?

Wenn professionelle Anbieter, wie beispielsweise Statista, dpa-Infografik, Zahlenbilder, Katapult oder andere, ihre Infografiken veröffentlichen und wenn diese unter anderem bei Zeitungen oder auf Webseiten erscheinen, sind sie in der Regel urheberrechtlich geschützt.

Erfreulicherweise stellen Statista und andere ihre Infografiken seit einiger Zeit auch unter freien Creative-Commons-(CC-)Lizenzen online – wenn auch nur vereinzelt, zu ausgewählten Themen. Und dann meist als (Bitmap-)Bilddatei; der CC-Lizenzhinweis ist hier meist direkt in der Grafik platziert.

Finden sich auf Infografiken jedoch keinerlei Hinweise auf freie Lizenzen oder bestimmte Nutzungserlaubnisse, ist von urheberrechtlich geschützten Werken auszugehen. Für deren Nutzung sind bei Rechteinhaber*innen Erlaubnisse einzuholen oder Lizenzen zu erwerben.

Darf ich Infografiken mit anderen teilen, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen?

Wie eben erläutert, genießen Infografiken, Illustrationen, Datenvisualisierungen, Schaubilder, Organigramme, Verlaufsdiagramme und so weiter in der Regel urheberrechtlichen Schutz. Es ist bei solchen Infografiken davon auszugehen, dass sie geistig-persönliche Kreationen sind, die ein*e Urheber*in gezeichnet oder erstellt hat. Das gilt auch, wenn den Grafiken Statistiken, Erhebungen, Prozessabläufe, Umfrage- oder Studienergebnisse zugrunde liegen.

In der Regel erreichen derlei Infografiken die sogenannte Schöpfungshöhe, die für den urheberrechtlichen Schutz eine Rolle spielt. Um Infografiken von Dritten nutzen und in eigenen Materialien integrieren zu können, um sie dann teilen, veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen zu können, muss man die Nutzungsrechte bei den Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen einholen beziehungsweise erwerben.

Oder aber die Infografiken sind frei lizenziert, etwa mit Creative Commons-Lizenzen – CC-BY oder CC BY-SA – beziehungsweise einer pauschalen Freigabe, wie Creative Commons 0 (Zero). Dann kann man sie unter Beachtung der Lizenzbedingungen entsprechend nachnutzen, verbreiten oder auch beliebig bearbeiten und weitergeben.

Nicht zuletzt können Infografiken auch als gemeinfreie Werke vorliegen, etwa weil die Schutzfristen bereits abgelaufen sind oder weil die Urheber*innen sie als gemeinfrei erklärt haben. Oder aber, weil sie womöglich die Schöpfungshöhe nicht erreichen – was jedoch als Nichtjurist*in meist schwer zu beurteilen oder gar zu entscheiden ist.

Woran erkennt man, dass eine Infografik oder ein Schaubild die Schöpfungshöhe nicht erreicht und daher frei nutzbar wäre?

Das ist eine schwierige Frage, die unter Umständen nur durch tiefergehende Betrachtung zu klären wäre. Das Gesetz sagt, ein Werk muss über das Gewöhnliche hinausgehen, damit es Schöpfungshöhe erreicht.

Für Infografiken ist es unter anderem deswegen schwer zu sagen, weil etwa die klassischen Torten-, Balken-, oder Liniengrafiken sehr schematisiert aussehen. Aufgrund der einfachen geometrischen Formen und Anordnungen der Elemente ähneln sie sich sehr stark. Dazu kommt, dass bestimmte Anteile von Infografiken in gewissem Maß automatisiert entstehen: durch Eingabe von Zahlen, die die Software – gestalterischen Vorgaben folgend – in grafische Darstellungen umsetzt.

Gleichwohl fällen die Ersteller*innen zahlreiche schöpferische Entscheidungen, etwa bezüglich der Farben, der Strichstärken oder Abstände der jeweiligen Grafikelemente, über die Typografie und die Texte bei Beschriftungen der x- und y-Achsen und Beschreibung der markanten Werte, und so weiter. Diese lassen sich als persönlich-geistige, schöpferische Leistungen und Teile des Gesamtwerks einordnen.

Wo genau bei digitalen und mit Hilfe von Softwarewerkzeugen erstellten Infografiken das Gewöhnliche endet und die schöpferische Leistung beginnt, ist schwer zu sagen, in der Regel nur im Einzelfall zu beurteilen. Daher ist zu raten, dass man bei den allermeisten Infografiken von urheberrechtlichem Schutz ausgehen sollte. Und das meint beispielsweise Nutzungsrechte oder Lizenzen zu erwerben – sofern verfügbar – oder direkt bei den Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen entsprechend anzufragen.

Im November 2020 erregte eine Auseinandersetzung um Infografiken Aufsehen. Ein Verantwortlicher des Magazins Katapult machte seinem Unmut über eine Anfrage des Schulbuch-Verlags Cornelsen öffentlichkeitswirksam Luft. In dem Streit geht es um die Schöpfungshöhe und den Erwerb von Nutzungsrechten.

Infografiken, die mit Hilfe von Datenvisualisierungswerkzeugen erstellt werden

Aus Sicht des Urheberrechts ist es zunächst unerheblich, wie eine Infografik angefertigt wird. Für den urheberrechtlichen Schutz maßgeblich ist das Werk, das veröffentlicht ist – nicht das Werkzeug, mit dem es entstand.

Allerdings bieten Programme und Online-Dienste für Infografiken im Rahmen ihrer Funktionen und Services auch Gestaltungsvorlagen beziehungsweise Templates sowie Designelemente an. Beispielsweise Piktogramme, Kleingrafiken (Clip-Arts) oder auch Fotos, die in die Templates beziehungsweise Vorlagen vorab integriert sind.


Das heißt, in den mitunter umfangreichen Gestaltungsvorlagen können urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile enthalten sein. Hierfür gelten dann bestimmte Nutzungsbedingungen, die dann wiederum beeinträchtigen, wie sich die entstandenen Infografiken nachnutzen lassen.

Hierzu sollte man sich unbedingt die entsprechenden Nutzungsbestimmungen oder auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter von Online-Editoren durchlesen.

Bei bekannten Online-Infografik-Diensten, wie beispielsweise Infogram, Canva, Visually, Tableau oder anderen dieser Art, sind die Nutzungsbedingungen zum Teil komplex bis verwirrend.

Insbesondere, weil sie über die Datenvisualisierungs-Werkzeuge hinaus auch fertige Bilder, Grafiken, Fotos oder ähnliches zur Verfügung stellen. Zudem ermöglichen sie den einfachen, direkten Zugang zu entsprechenden Anbietern, wie beispielsweise Pixabay oder ähnliche, um dort verfügbare Bilddateien direkt für die eigenen Infografiken übernehmen zu können. Daher unterscheiden sich dann mitunter die Nutzungsrechte solcher Elemente von denen anderer Elemente in den Templates.

Dies erläutern die Nutzungsbedingungen zum Teil sehr detailliert. Jedoch sind sie vergleichsweise lang, dazu oft nur auf Englisch sowie in schwer verständlicher, juristischer Fachsprache verfasst. Sie enthalten unter anderem Klauseln, die das Verbreiten, Kopieren oder öffentlich zugänglich Machen stark einschränken. Beispielsweise begrenzen sie die Nutzung der Vorlagen auf Bildungszwecke oder Businesskommunikation und weitere, eng abgegrenzte Szenarien.

Das bedeutet: Infografiken, die mit Hilfe solcher Online-Dienste entstehen, sind – im Sinne offener Bildungsmaterialien – nicht von vornherein frei, uneingeschränkt nutzbar. Vielmehr muss man dafür die umfangreichen Nutzungsbedingungen genau kennen.

Darf ich Infografiken, die ich mit Online-Editoren erstelle, unter freien Lizenzen veröffentlichen?

Wie eben näher erläutert, stehen in den Nutzungsbedingungen solcher Plattformen zahlreiche Klauseln, die die Nachnutzung vielfach stark einschränken. Aus diesen Beschränkungen ergibt sich auch, dass es untersagt ist, die dort erstellten Inhalte mit eigenen Lizenzen zu versehen, um sie beispielsweise als OER freizugeben. Dies muss selbstverständlich nicht bei allen Diensten genau so gelten – hierzu sollte man bei solchen Diensten zunächst die AGB lesen.

Darf man die Zahlen, Daten, Fakten übernehmen, die einer vorhandenen Infografik zugrunde liegen und daraus eigene Grafiken erstellen?

Ja. Zahlen, Daten, Fakten und bloße Informationen sind als solche nicht urheberrechtlich schutzfähig. Sie können also ohne Weiteres für eigene Zwecke genutzt werden, sofern man an alle notwendigen Daten herankommt oder auch aus einer Infografik entnehmen oder ableiten kann.

Ausnahmen gelten hier lediglich für den Zugriff auf komplette Datenbankinhalte, hier greift das Datenbankherstellerrecht. Aber das dürfte für einzelne oder auch mehrere Infografiken in der Regel irrelevant sein, die auf Basis einzelner Werte und Fakten aus einer Datenbank, aus den dort erfassten Daten einer Studie oder eine Umfrage entstehen.

Nicht selten basieren Infografiken auf Zahlen und Daten, die aus offenen oder öffentlich verfügbaren Quellen stammen. Aus diesem Grund und als Service für Nachnutzende liefern manche Anbieter die genutzten Daten als Dateien in gängigen Formaten mit, wie beispielsweise dem von Tabellenkalkulationen bekannten Format .csv. Oder sie liefern Links zu den offenen Datenbeständen mit, wo sich die Daten in einem oder mehreren Formaten herunterladen lassen, um sie dann für Visualisierungen zu nutzen.

Infografiken bearbeiten und nachnutzen?

Laut Urheberrechtsgesetz ist grundsätzlich die Erlaubnis der Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen einzuholen, wenn man ein Werk in bearbeiteter Fassung veröffentlichen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen will.

Das heißt, zunächst muss klar sein, ob und wofür man veröffentlichte Infografiken nachnutzen darf. Hierfür ist der Blick in den Lizenzhinweis, die Lizenzbedingungen oder die Nutzungsbedingungen, AGB oder „Terms of Service“ erforderlich.

Doch auch wenn die Nachnutzung der Infografiken unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich erlaubt ist, könnte es untersagt sein, die Grafik zu bearbeiten und in bearbeiteter Form zu verwenden (siehe dazu weiter oben zu den Nutzungsbedingungen der Online-Infografik-Dienste).

Bei Creative Commons-lizenzierten Infografiken könnte die Lizenzbedingung „No Derivates“ (ND) jegliche Bearbeitungen untersagen.

Steht die Original-Grafik aber unter einer freien Creative Commons-Lizenz, die die Bearbeitung ermöglicht, dann darf sie auf jegliche Weise verändert werden. In solchen Fällen ist anzuraten, über die Pflichtangaben zu Urheber*in und Quelle der verwendeten Inhalte hinaus auch die Namen derjenigen anzugeben, die die Infografik für ihre Illustrationen genutzt und ergänzt haben.

Schließlich gäbe es noch die Möglichkeit der kompletten Neuerstellung einer ganz eigenen Infografik, die auf einer vorhandenen Infografik lediglich als Inspiration beruht. Entscheidend ist, ob dort das ursprüngliche Werk hinter der neuen Bearbeitung des gleichen Themas verblasst, ob man es als etwas Neues oder eine Abwandlung ansehen muss. Ob das bei bearbeiteten oder adaptierten Infografiken der Fall ist, lässt sich per se nicht beurteilen.

Würde beispielsweise jemand eine Tortengrafik komplett und mit eigenem „Strich“ frei abzeichnen und mit weiteren eigenen Gestaltungsmitteln in eine völlig eigene Grafik verwandeln, dann wäre dies zulässig. Denn dann wäre es ein eigenständiges, neues Werk, vom Original lediglich inspiriert.

Infografiken, die in einem Vektorgrafikformat vorliegen

Zahlreiche Infografiken oder Illustrationen liegen in einem Vektorgrafikformat vor – beispielsweise .svg oder ähnliche. Mit solchen Formaten ist es grundsätzlich möglich, beispielsweise die Größe, die Proportionen oder auch die Farbe der Grafiken individuell zu verändern. Solche – leichten, unwesentlichen – Anpassungen oder Variationen wären nicht als Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinn zu betrachten.

In Office-und Grafikprogrammen sind häufig Kleingrafiken und geometrische Objekte als Vorlagen enthalten, diese dürfen in aller Regel frei genutzt werden. Verboten sind laut Nutzungsbedingungen der Softwarehersteller beispielsweise kommerzielles Anbieten, Verkaufen oder Vermarkten aller enthaltenen Kleingrafiken und Vorlagen unter eigenem Namen.

Vorsicht bei „freien“ Clip-Arts

An dieser Stelle ein Tipp: Vorsicht ist geboten bei kostenlosen, vermeintlich völlig frei nutzbaren Clip-Art- und Grafik-Sammlungen. Diese eignen sich zwar, um nach kleinen Bildern und Bildelementen für Infografiken zu suchen. Doch hier stecken in den Nutzungsbedingungen mitunter Klauseln, die eine freie Verwendung untersagen oder anderweitig einschränken.

Besser ist auch in diesen Fällen, sich nach Quellen umzusehen, die frei lizenzierte Clip-Arts anbieten, etwa Open Clip Art. Siehe dazu auch dieser iRights.info-Artikel.

Infografiken komplett selbst erstellen und für andere nachnutzbar machen

Wie bei Texten, Fotos und anderen Werkarten ist auch das selbsttätige und komplette Erstellen von Infografiken ein guter Weg zu sortenreinen Open Educational Resources (OER). Zum einen, weil man dann frei ist, die geeignete Lizenz oder Freigabe zu wählen, um die Nachnutzung möglichst breit und einschränkungslos zu ermöglichen. Zum anderen, weil man auch die Dateiformate frei wählen kann.

Wie bereits erläutert, sollten hier gängige Formate zum Einsatz kommen, etwa das Vektorgrafikformat .svg und das bei Tabellenkalkulationen weit verbreitete Datenformat .csv, mit dem auch viele Datenvisualisierungs-Programme und (Online)-Werkzeuge zurechtkommen.

Wer seine Infografiken-OER besonders gut machen will, legt auch die benutzten Datenquellen offen, also die Links zu den offenen Datenbanken (beziehungsweise Datenbankschnittstellen) oder zu verfügbaren Daten- und Dateien-Downloads. So erhalten alle Nachnutzenden direkten Zugang zum ursprünglichen, womöglich weit umfassenderen Datenbestand.

 

Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo.

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Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Henry Steinhau

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