Im Herbst 2018 startete in Hamburg das digital.learning.lab mit 60 Unterrichtsbausteinen, die von Hamburger Lehrkräften aus Stadtteilschulen und Gymnasien entwickelt wurden. Alle Inhalte des digital.learning.lab sind jeweils den Kategorien des Medienkompetenzrahmens, der in der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ ausformuliert ist, zugeordnet. Die Bausteine durchlaufen einen Qualitätszyklus und werden unter der Lizenz CC BY-NC-SA als Open Educational Resources (OER) bereitgestellt.
Digitale Unterrichtsbausteine
Im April 2018 hatte Martin Brause, Chief Digital Officer bei der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB Hamburg) im Interview für OERinfo die digitalen Unterrichtsbausteine angekündigt. Inzwischen sind die Bausteine auf dem digital.learning.lab Hamburg, einer neuen Webplattform der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB) und der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH), an den Start gegangen.
Die Bausteine bieten Ideen für die Praxis und erprobte Unterrichtsmaterialien für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht in allen Fächer an den weiterführenden Schulen.
Der Zugang zum digital.learning.lab ist öffentlich und steht damit allen Interessierten offen. Entwickelt werden die Unterrichtsbausteine von Lehrkräften aus Stadtteilschulen und Gymnasien. Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in Hamburg, der Schulbehörde sowie aus dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) geben Feedback zu Bausteinen und testen diese, bevor sie auf der Plattform veröffentlicht werden.
Unterrichtsbausteine als OER, aber nicht zur kommerziellen Nutzung freigegeben
Die digitalen Unterrichtsbausteine werden unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-NC-SA als Open Educational Resources (OER) bereitgestellt. Damit sind die Materialien frei verfügbar, bearbeitbar und veränderbar, dürfen aber nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Ob bei einer Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzungen ein Material tatsächlich noch OER ist, wird in den Communities um offene Bildungsmaterialien seit längerer Zeit diskutiert.
Beispielsweise dürften Lehrerinnen und Lehrern an privaten Schulen NC-lizenzierte Bildungsmaterialien nicht verwenden, weil ihre Einrichtung als kommerziell gilt. Auch gemeinnützige Bildungsanbieter, die für bestimmte Leistungen Geld verlangen, um die Kosten zu decken, handeln kommerziell und dürften daher die NC-lizenzierten Materialien nicht verwenden.
Welche ungewollten Nebenwirkungen die Bedingung NC – nicht-kommerziell – mit sich bringen kann, erklärt die Broschüre „Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung „nicht-kommerziell – NC“ von Paul Klimpel (iRights.info), die hier zum Download bereit steht.