Zweite OER-Förderrichtlinie im Rahmen der OER-Strategie des BMBF veröffentlicht (OE_Struktur)

Am 04.12. veröffentlichte das BMBF eine neue Richtlinie zur Förderung der Begleitung von Schulträgern bei Organisationsentwicklungs-Prozessen zum digitalen Wandel in der Bildung (OE_Struktur).

Zweite OER-Förderrichtlinie, Grafik: Angela Karnoll (via Canva.com), nicht unter freier Lizenz

Ein Beitrag von Angela Karnoll

Ziel der zweiten Förderrichtlinie

Nachdem die im Mai 2023 veröffentlichte erste OER-Förderrichtlinie die Vernetzung der OER-Akteure und -Communities in den Fokus gerückt hat, steht in der zweiten Förderrichtlinie die Unterstützung und Beratung von Schulträgern im Bereich Digitalisierung der Bildung im Vordergrund.

Im Kontext der OER-Strategie des BMBF und ihrem Ziel, digitale Technik und Lehr- und Lernmaterialien pädagogisch sinnvoll in die Bildungspraxis einzubinden, zielt die zweite Förderrichtlinie darauf ab, Schulträger als wesentliche Akteure bei der nachhaltigen Gestaltung von Digitalisierungsvorhaben im System Schule, ihre Anpassungsfähigkeiten und digitalisierungsbezogene Organisationsentwicklung zu stärken. Sie sollen bei der Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung OER-förderlicher Lerninfrastrukturen unterstützt werden. Auch eine anwendungsbezogene transferorientierte Forschung wird gefördert.

Förderfähige Vorhaben

Die zweite Förderrichtlinie richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen, Vereine, Stiftungen und Bildungsinitiativen, Beratungsagenturen und Dienstleistungsunternehmen, die

  • Expertise im Themenfeld OER/OEP und/oder digitale Bildung besitzen,
  • Erfahrungen im Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis vorweisen können und
  • über Kompetenzen im Bereich der Organisationsentwicklung und/oder Begleitung von Change-Prozessen verfügen

Einzelvorhaben und Verbünde müssen sowohl wissenschaftliche Expertise als auch Kompetenzen in der Begleitung, Vernetzung und Beratung, bestenfalls von Schulträgern, vereinen. Um die genannten Ziele zu erreichen, sind Vorhaben förderfähig, die

  • digitalisierungsbezogene Organisationsentwicklung von Schulträgern im Rahmen eines Change-Prozesses unterstützen
  • wissenschaftliche Erkenntnisse zu Veränderungen der Governance im Schulsystem erlangen
  • übertragbare Beispiele und Gelingensbedingungen für die beschriebenen Herausforderungen für den Transfer aufbereiten
  • Zusammenschlüsse fördern oder Kooperationen anbahnen und verstetigen sowie Kooperationsmodelle daraus ableiten
  • Vernetzungs- und Informationsmöglichkeiten für relevante Akteure aus dem System Schule aufbauen und verstetigen und den Transfer guter Praxis ermöglichen

Um die Schulträgerlandschaft in Deutschland möglichst breit abzudecken, sind Vorhaben, die sich nur auf ein Bundesland beziehen, nicht förderfähig.

Projektskizzen müssen bis zum 1. März 2024 beim DLR Projektträger eingehen.


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Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name der Urheberin soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Angela Karnoll für OERinfo – Informationsstelle OER.

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