Häufig gestellte Fragen – FAQ zur OE_Struktur

In der ersten Verfahrensstufe der OER-Förderrichtlinie (OE_Struktur) im Rahmen der OER-Strategie des BMBF sind dem DLR Projektträger noch bis spätestens 01. März 2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Proketträger beauftragt. Die fachlichen Ansprechpartner Daniela Bickler und Nina Grüter sind per Telefon und E-Mail zu erreichen. In den bisherigen Beratungsgesprächen wurden bereits zentrale Fragen gestellt, die der DLR-PT im Folgenden in Form eines FAQ zur OE_Struktur beantwortet.

FAQ zur Förderrichtlinie OE_Struktur, Grafik: Angela Karnoll, CC0 1.0

1. Welche Art von Projekten wird gefördert?

Die Bekanntmachung zielt insbesondere darauf, öffentliche und freie Schulträger als wesentliche Akteure bei der nachhaltigen Gestaltung von Digitalisierungsvorhaben im System Schule, ihre Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und ihre digitalisierungsbezogene Organisationsentwicklung zu stärken. Gefördert wird darauf bezogene praxisbezogene Forschung in Verbindung mit einer Beratung und Vernetzung der betroffenen Institutionen.
Es werden Vorhaben gefördert, die einen möglichst umfassenden Beitrag der in Nummer 1.1 genannten Zielen der Förderbekanntmachung (in Kurzform: Change-Prozesse begleiten, Wissenschaft und Praxis verzahnen, Erfahrungen erheben, Transfer organisieren, Kooperation unterstützen, Vernetzung ermöglichen) leisten können und den unter 1.2 genannten Förderzwecken dienen.
Eine besondere Zuwendungsvoraussetzung besteht darin, dass durch die Fördermaßnahme regionale und über-regionale Vernetzungsstrukturen etabliert werden sollen. Vorhaben, die sich nur auf ein Bundesland beziehen, sind nicht förderfähig.

2. Welche Aktivitäten werden gefördert?

Wesentlicher Fokus der Bekanntmachung ist die Stärkung der Rolle von Schulträgern und die Weiterentwicklung von Strukturen in der Schulverwaltung entsprechend den, durch die Digitalisierung von Bildung und Implementation von OER/OEP entstandenen, Anforderungen. Im Rahmen der Vorhaben werden Aktivitäten gefördert, die den unter 1 genannten Förderzielen und -zwecken dienen. Unter 2 werden beispielhafte Aktivitäten genannt.
Die technische Ausstattung von Schulen zum Aufbau einer OER-förderlichen Infrastruktur durch den Schulträger ist nicht förderfähig.

3. Gibt es eine minimale oder maximale Anzahl an Vorhabenbeteiligten? Wie sollte der Verbund zusammengesetzt sein?

Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbünde, die sowohl wissenschaftliche Expertise im geförderten Themenfeld als auch Kompetenzen in der Begleitung, Vernetzung und Beratung von Schulträgern vereinen. Die involvierten Partner müssen alle notwendigen Kompetenzen abdecken, um das Vorhaben durchführen zu können. Ein Verbundpartner für die anwendungsorientierte Forschung ist zwingend notwendig. Es gibt keine Vorgaben zur Größe eines Verbundvorhabens. Eine minimale oder maximale Anzahl von Verbundpartnern, die gefördert werden gibt es nicht.
Eine intensive Zusammenarbeit mit Praxispartnern (öffentliche/ freie Schulträger) ist im Rahmen des Vorhabens zwingend notwendig. In der Skizze soll eine Größenordnung zur Anzahl der Schulträger angegeben werden, die in das Vorhaben eingebunden werden sollen. Letter of Intent (LOI) können eingereicht werden, sind aber nicht verpflichtend. Ausgewählte Vorhaben müssen nach Ablauf der ersten 12 Monate Förderung eine ausreichende Beteiligung der adressierten Schulträger belegen.

4. Was ist bei der Auswahl von Anwendungspartnern zu berücksichtigen?

Jedes geförderte Vorhaben soll Schulträger mit einem spezifischen Profil in den Blick nehmen. Die im Vorhaben adressierten Schulträger teilen ein oder mehrere strukturelle, überregionale Merkmale. Als „spezifisches Profil“ gilt nicht ein Schwerpunkt auf bestimmten Bundesländern. Es können beispielsweise öffentliche oder freie Träger adressiert werden, solche in finanzstarken oder finanzschwachen Kommunen, im städtischen oder ländlichen Raum oder Träger, die sich hinsichtlich der Bevölkerungsanzahl der Kommune ähnlich sind. Die Zielgruppe der zu erreichenden Schulträger jeweils eines Vorhabens ist nachstrukturellen Kriterien zu definieren und zu beschreiben. Dabei sind Strategien zur Erreichung der jeweiligen Schulträger zu darzustellen. Das gemeinsame Profil der Schulträger soll in der einzureichenden Skizze beschrieben werden und bei den geplanten Aktivitäten ersichtlich sein.

5. Sind Träger beruflicher Bildungseinrichtungen mögliche Anwendungspartner?

Nein. Anwendungspartner im Sinne der Förderrichtlinie sind ausschließlich Schulträger von allgemeinbildenden Schulen, Berufsbildenden Schulen bzw. Berufsschulen. Träger von Einrichtungen der Berufsbildungsförderung werden nicht adressiert.

6. Sind Schulträger zuwendungsberechtigt?

Schulträger jeglicher Organisationsform sind ausschließlich als Praxispartner zulässig und nicht zuwendungsberechtigt.

7. Welche Fördersumme kann beantragt werden?

Eine Obergenze der Fördersumme pro Verbund (und Teilvorhaben) wurde nicht festgelegt. Die beantragten Mittel müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum erwarteten Mehrwert für die den geplanten Maßnahmen stehen; dies wird im Begutachtungsprozess bewertet werden.

8. Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren besteht aus einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist bis zum 01.03.2024 eine Projektskizze einzureichen. Bei positiver Begutachtung der Projektskizze im Rahmen der Begutachtungssitzung (voraussichtlich April/Mai 2024) wird eine förmliche Antragstellung erforderlich.

9. Wer reicht die Skizze eines Verbundvorhabens ein?

Bei Verbundprojekten soll die Skizze von den beteiligten Partnern gemeinsam erarbeitet und von dem vorgesehenen Verbundkoordinator eingereicht werden.

10. Wird die Einreichungsfrist verlängert?

Nein. Die Einreichungsfrist ist der 01.03.2024. Dies ist zwar keine Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

11. Wie detailliert soll der Arbeits- und Finanzierungsplan ausgearbeitet werden?

Die Arbeits-und Zeitplanung darf max. 2 Seiten betragen. Aus ihr sollen die geplanten Arbeitspakete mit Bezug zum jeweils durchführenden Verbundpartner hervorgehen.

Der Finanzierungsplan darf max. 1 Seite betragen. In dem Finanzierungsplan sollen alle beantragten, projektbezogenen Ausgaben/Kosten pro Jahr ersichtlich werden. Stellen Sie im Finanzierungsplan dar, welche voraussichtlichen Ausgaben/Kosten für die einzelnen Verbundpartner anfallen. Führen Sie auf, welche Förderquote von welchem Verbundpartner beantragt wird und achten Sie darauf, die Projektpauschale bei Hochschulen einzubeziehen.

12. Wie genau sind die formalen Vorgaben zu beachten (Seitenumfang inkl. oder exkl. Literatur, Vorstellung der Verbundpartner, Referenzen)?

Wir empfehlen die Skizze genau nach den Angaben, die unter Punkt 7.2.1 der Förderbekanntmachung genannt sind, anzufertigen.

13. Wie viele Seiten darf die Skizze umfassen?

Der maximale Seitenumfang der eingereichten Skizze beträgt insgesamt 15 DIN-A4-Seiten. Das Literaturverzeichnis und die Unterstützungsschreiben zählen nicht dazu. Beachten Sie bei der Erstellung der Skizze die Vorgaben und Formatvorlagen, die unter Punkt 7.2.1 der Förderbekanntmachung genannt sind.

14. Wie erfolgt die Begutachtung und welche Begutachtungskriterien gibt es?

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander und werden nach den in der Förderbekanntmachungen genannten Kriterien (unter 7.2.1) bewertet. Des Weiteren wird bei der Auswahl angestrebt, dass alle Vorhaben gemeinsam durch ihre unterschiedlichen Profile einen signifikanten Teil der Schulträger in Deutschland berücksichtigen. Die Begutachtung erfolgt durch ein externes Gutachtergremium, das die geforderten Expertisen und Kompe-tenzen der Förderrichtlinie abbildet.

15. Wann findet die Sitzung zurBegutachtung der Skizzen statt?

Die Begutachtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 stattfinden.

16. Wann ist mit Förderstart zu rechnen?

Voraussichtlich wird ein Großteil der Projekte im vierten Quartal 2024 starten. In Einzelfällen kann ein Start im 3. Quartal möglich sein.

17. Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote wird bei Antragstellung individuell ermittelt. Maßgebliche Kriterien dabei sind die Verwertbarkeit der Projektergebnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers und der im Projekt durchzuführenden Aufgaben
Bei der Bemessung der Förderquote von Zuwendungen auf Kostenbasis wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Bei Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann eine BMBF-Förderquote von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten als Orientierungswert dienen.

Informationen zu den verschiedenen Kostenarten können Sie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen-Kostenbasis-(AZK Finanzierung) entnehmen.

Die Förderquote wird bei Antragstellung individuell ermittelt. Maßgebliche Kriterien dabei sind die Verwertbarkeit der Projektergebnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers und der im Projekt durchzuführenden Aufgaben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der
Internetadresse: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare &formular-
schrank=bmbf abgerufen werden.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Daniela Bickler, DLR Projektträger, für OERinfo – Informationsstelle OER.

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