Besonders anschaulich werden Bildungsmaterialien bei Verwendung von Beispielen aus dem echten Leben. Was gilt es zu beachten, wenn diese Materialien als Open Educational Resources (OER) veröffentlicht werden? Gibt es hier einen Konflikt zwischen freien Lizenzen und dem Markenrecht? Henry Steinhau von irights.info klärt in einem Beitrag für OERinfo auf.
Wenn Logos, also geschützte Wort-Bild Marken, in OER verwendet werden sollen, fühlen sich viele Autor*innen unsicher: dürfen Logos in z.B. Arbeitsblätter übernommen werden? Oder müssen Autor*innen erst um Erlaubnis fragen, ob sie die Logos auch zeigen dürfen, wenn sie ihr Material unter freien Lizenzen veröffentlichen?
In seinem Beitrag Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien klärt Henry Steinhau, OER-Experte bei irights.info über die Eigenschaften von markenrechtlich geschützten Inhalten auf. Er erklärt die Unterschiede zwischen Markenrecht und Urheberrecht und welche Ideen hinter den Rechtskonstruktionen stehen. Für die Erstellung von OER hat Henry Steinhau auch praktische Hinweise parat. Der wichtigste: Es gilt darauf zu achten, dass beim fertigen Material nicht der Eindruck entsteht, das Material stehe in irgendeiner Weise mit den gezeigten Marken in Zusammenhang. Ein Schritt dazu ist der deutliche Hinweis, dass es sich bei abgebildeten Logos oder Wort-Bild-Marken um geschützte Marken handelt. Denn grundsätzlich gilt: „Auch wenn die Texte und Grafiken, Fotos, Musikstücke oder Videos in den Lehrmaterialien für jegliche Nutzungen freigegeben sind, werden darin abgebildete Marken dadurch trotzdem nicht zu freien Marken.“