Warum reine Unterrichtskonzepte immer gemeinfrei sind

Wer an einer Schule, Hochschule oder einem anderen Bildungsträger unterrichtet, muss im Lehralltag bisweilen improvisieren: etwa wenn mal wieder die Technik streikt oder die Lernenden eine Aufgabenstellung so gar nicht nachvollziehen können (oder wollen). Zu einem Gutteil läuft Unterrichten aber nach Plan, denn Lehrende greifen dafür auf Konzepte zurück.

Glühbirne in Gedankenwolke aus weißer Kreide auf schwarzer Tafel
(via pxhere.com), CC0 1.0

Ein Beitrag von Georg Fischer

Ein solches Konzept ist eine Idee für die Unterrichtsgestaltung, ein – je nach Situation mehr oder weniger strikter – Ablaufplan, den sich Lehrkräfte vor dem Unterricht zurechtlegen, anhand dessen sie durch eine Unterrichtseinheit führen und geeignete Materialien auswählen. Konzepte können auf bestimmten Lehrmethoden oder einem didaktischen Ansatz basieren, um Inhalte adäquat zu vermitteln und diese den Lernenden möglichst nahe zu bringen.

Konzepte und Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt

Im Zusammenhang mit Open Educational Resources (OER) ist es hilfreich zu wissen: Konzepte und Ablaufpläne sind urheberrechtlich Ideen gleichgestellt. Und genau wie eine Idee ist ein reines Konzept kein urheberrechtlich schutzfähiges Werk, sondern gilt als „gemeinfrei“ (Gemeinfreiheit bedeutet: Es besteht kein Urheberrecht).

Daher ist es weder möglich noch nötig, ein reines Konzept unter eine Creative-Commons-Lizenz oder andere Lizenzform zu stellen. Es kann sowieso frei von jedem und jeder genutzt werden. Und auch anders herum gilt: Wer ein geeignetes Konzept aus einem Lehrbuch oder einer anderen Vorlage nutzen möchte, braucht dafür keine Genehmigung einzuholen oder Rechte zu klären. Der Nutzer darf das Konzept als solches übernehmen, völlig frei gebrauchen und verändern.

Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes

Die Hintergründe liegen in den Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts: Ein Urheberrecht kann nur dann entstehen, wenn:

  • das Werk ausreichend originell ist und die sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht (wenige Worte oder kurze Texte reichen dafür in der Regel nicht aus),
  • das Werk eine konkrete Form erlangt hat (und nicht etwa als bloße Vorstellung, Idee oder in Gedanken vorliegt),
  • das Werk von einem (oder mehreren) Menschen (und nicht etwa von einer Maschine – Stichwort KI-Schöpfungen – oder einem Tier) geschaffen ist und
  • das Werk einen geistigen Gehalt aufweist (rein mechanische oder generische Erzeugnisse sind urheberrechtlich nicht schutzfähig).

Für die Arbeit mit Konzepten bedeutet das also: Ein Urheberrecht kann nur entstehen, wenn ein Konzept von einem Menschen in einer konkreten Form (beispielsweise einem Text) in ausreichend origineller Weise ausformuliert und festgehalten wurde. Andere urheberrechtlich schutzfähige Formgebungen können etwa eine Grafik oder ein Video sein. Bloße Ideen, eine reine Vorstellung von einem Werk oder eben ein reines Konzept sind für sich genommen nicht schutzfähig.

CC-Lizenzen nutzen, Offenheit stärken

Will eine Schöpferin ein urheberrechtlich geschütztes Werk als OER nutzbar machen, muss sie es unter eine offene Lizenz stellen, zum Beispiel eine offene Lizenz wie CC BY-4.0 , CC BY-SA-3.0 oder CC0 (die eine Gemeinfreiheitserklärung bedeutet). Die Lizenz ist dabei als vertragliche Nutzungserlaubnis zu verstehen, die die Schöpferin der Allgemeinheit unter den in der Lizenz definierten Auflagen gewährt.

Der Nutzer wiederum muss die Lizenzbedingungen beachten. Bei der Lizenz CC BY-4.0 beispielsweise muss er bei Weiterverbreitung des Texts geeignete Namen- und Rechteangaben machen, den Link zur Lizenz beigeben und kenntlich machen, ob er das Werk verändert hat.

Im Übrigen kommt auch der Werkschutz mal ans Ende, er gilt nicht unendlich lange: 70 Jahre nach Tod einer Urheberin erlischt das Urheberrecht: Ihr Werk geht automatisch in die Gemeinfreiheit ein. Alle Beschränkungen oder Lizenzen werden dann hinfällig.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Georg Fischer, iRights.info für OERinfo

Ein Kommentar zu “Warum reine Unterrichtskonzepte immer gemeinfrei sind

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.