Die Mischung macht’s: Kennzeichnung und Lizenzierung von Materialien mit KI-Anteil

Künstliche Intelligenz unterstützt Schaffende auch bei der Erstellung von OERs in variablem Umfang. Häufig entstehen dabei so genannte ‚gemischte Materialien‘. Damit gemeint sind Materialien, die entweder aus einer Zusammenstellung von KI-generierten und persönlich erstellten Elementen bestehen oder aus einem Inhalt, für dessen Erstellung KI und Mensch zusammenwirken. Je nachdem, wie das gemischte Material beschaffen ist, gibt es dabei in Bezug auf die Lizenzierbarkeit und die Kennzeichnung des KI-Dienstes verschiedene Aspekte zu beachten.

Geöffnete Plastikverpackung, aus der bunte Bonbons herausfallen
Bunte Bonbons aus der Tüte – Süße Verlockung für Naschkatzen. Bild: Marco Verch via CCNull.de, CC BY 2.0; Seitenverhältnisse geändert von Angela Karnoll

Ein Beitrag von Lea Singson

Was sind gemischte Inhalte?

Bei gemischten Materialien ist zwischen Inhalten mit trennbaren Elementen und Inhalten mit einem Hauptelement mit zwei Erstellungsmethoden zu unterscheiden:

Verfasst eine Autorin für einen Online-Artikel beispielsweise einen Text und fügt diesem ein KI-generiertes Titelbild hinzu, handelt es sich bei der Kombination aus Text und Bild um ein gemischtes Material, wobei das Bild und der Text dabei zwei voneinander trennbare Elemente sind.

Lässt die Autorin den Text selbst teilweise mit KI erstellen und verfasst ihn teilweise selbst, liegt mit dem Text ein Hauptelement mit zwei Erstellungsmethoden vor.

Wann wird ein KI-Beitrag urheberrechtsrelevant?

Da ein urheberrechtlicher Schutz – und damit auch eine Lizenzierung mit CC BY – eine persönliche geistige Schöpfung voraussetzt, sind KI-generierte Materialien mangels menschlicher Schöpfung nicht schutz- und lizenzierfähig. KI-Output ist damit von sich aus gemeinfrei bzw. „open“.

Prompt versus persönliche geistige Schöpfung

KI-Outputs werden durch das Eingeben eines Befehls, eines so genannten Prompts, erzeugt. Eine persönliche geistige Schöpfung setzt voraus, dass eine Person ein Werk durch eigene kreative, individuelle Entscheidungen formt. Da ein Prompt als Steuerung eines technischen Systems zu verstehen und rein anweisend ist, erfüllt er nicht die Voraussetzung einer persönlichen geistigen Schöpfung.

In der Praxis wird der Output nach dem Prompt häufig noch verfeinert. In so einem Fall kann es urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Prompts kommen, wenn der kreative Beitrag der Erstellerin stärker hervortritt, als die KI-generierten Inhalte. Mehr dazu hier.

Wie lizenziere ich gemischte Inhalte?

Hier gilt Unterschiedliches, je nachdem, ob es sich um Inhalte mit trennbaren oder untrennbaren Elementen handelt.

  1. Inhalte mit trennbaren Elementen

Da die KI-generierten Inhalte naturgemäß gemeinfrei sind, sollten diese mit einem Public Domain Mark versehen werden. Die selbst erstellten, urheberrechtlich geschützten Inhalte können lizenziert werden. Damit der Inhalt als OER genutzt werden kann, empfiehlt sich die Lizenzierung mit der CC BY 4.0-Lizenz. Soll das gemischte Material einheitlich lizenziert werden, empfiehlt sich die CC0-Lizenz. Da diese Lizenz die lizenzierten Inhalte in die Gemeinfreiheit entlässt, eignet sie sich auch zur Kennzeichnung von vornherein gemeinfreien Inhalten. Genaueres dazu hier.

  1. Inhalte mit einem Hauptelement

Bei Inhalten, die aus einem Hauptelement bestehen, durch die Mischung aus KI-Generierung und persönlichem Schaffen entstanden sind und bei denen der Schwerpunkt der Erstellung im persönlichen Schaffen liegt, kann der Inhalt insgesamt mit einer Lizenz wie der CC BY 4.0-Lizenz versehen werden. Liegt der Schwerpunkt in der KI-Generierung, ist der Inhalt insgesamt als gemeinfrei zu kennzeichnen. In beiden Fällen kann auch hier eine CC0 Lizenz verwendet werden.

Wie mache ich KI-Anteile transparent?

Im Kontext der KI-Verordnung hat die EU-Kommission jüngst einen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht. In diesem Leitfaden finden sich auch Vorschläge für KI-Kennzeichnungs-Symbole, die hier näher dargestellt werden. Auch wer individuelle OER-Materialien erstellt, kann hieraus Orientierungshilfen für die KI-Kennzeichnung ableiten. Generell empfiehlt es sich bei der Erstellung von OER-Materialien mit KI den verwendeten KI-Dienst zu nennen. Darüber hinaus sollten Erstellende darstellen, wofür KI genau verwendet wurde und der Prompt sollte allgemein beschrieben werden. Bei Materialien mit trennbaren Anteilen bietet sich die Kennzeichnung so nah am KI-Inhalt wie möglich an (beim Text-Bild-Beispiel also direkt unter dem Bild). Bei Materialien mit einem Hauptelement kann der Hinweis unter dem Inhalt erfolgen.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Lea Singson, iRights.info für OERinfo – Die Informationsstelle OER

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