Texte und Schriftarten – was es bei der Nutzung für OER zu beachten gilt

Um eigene Texte als OER zu veröffentlichen, braucht es eine offene Lizenz und einen vollständigen Lizenzhinweis am Ende des Textes. Schwierig kann die Nutzung von Texten oder Textauszügen anderer Urheber*innen sein. Denn neben dem verschriftlichten Wort sind Texte häufig formatiert. Was gibt es dabei zu beachten?

Texte und Schriftarten: Schriftzug fonts in zwei Schriftarten
Schriftarten (via publicdomainvectors), CC0 1.0

Ein Beitrag von Maya El-Auwad

Texte offen verwenden – gar nicht so kompliziert

Texte sind urheberrechtlich geschützte Werke, sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Dabei kommt es auf die sogenannte Schöpfungshöhe an – also ob ein Text individuelle und kreative Züge des*r Schöpfer*in aufweist. Die Gerichte setzen die Schwelle für die Schöpfungshöhe bei Texten eher niedrig an. So sind in der Regel nicht nur literarische Essays oder längere Reportagen urheberrechtlich geschützt, sondern auch (kurze) Artikel und Textausschnitte.
Hat man einen Text selbst verfasst, verfügt man grundsätzlich über die Urheberrechte daran. Bei der Nutzung des eigenen Textes für Open Educational Resources (OER) kommt es vor allem darauf an, unter welche Lizenz man den eigenen Text selbst freigibt.

Steht ein Text unter einer freien Lizenz (in der Regel handelt es sich dabei um Creative-Commons-Lizenzen), ist es erlaubt, ihn im Rahmen der Lizenzvorgaben für OER zu verwenden. Das bedeutet, dass man den Text etwa auf einer Webseite veröffentlichen oder in Druckwerken verwenden darf. Dabei ist es besonders wichtig, auf die Bedingungen, die die Rechteinhaber*innen festgelegt haben, zu achten: So kann bei einer restriktiven Lizenz zum Beispiel vorgegeben sein, dass der Text nicht verändert oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.

Bei offenen Lizenzen, die sich besonders für OER eignen, ist die Nachnutzung und Veränderung der Texte freigegeben. Dazu gehören etwa die Lizenzen CC BY und CC BY-SA. Welche Creative-Commons-Module insgesamt zur Auswahl stehen und empfehlenswert für OER sind und wie man die Lizenzhinweise akkurat angibt, erläutert dieser Artikel.

Textformatierung: Möglichst einfach und einfach nachnutzbar

Verwendet man digitale Texte für OER, sind diese häufig formatiert: Sie haben also technisch-gestalterische Vorgaben dazu, wie sie auf dem Bildschirm oder im gedruckten Werk erscheinen. Zu den Formatierungen gehören etwa die Schriftart und weitere grafische Anordnungen wie etwa kursiv, fett, unterstrichen, durchgestrichen oder besondere Absatzformen und Listenformate.

Wer selbst (digitale) OER-Texte erstellt, sollte darauf achten, dass diese nicht zu viele Formatierungen enthalten und möglichst einfach gestaltet sind. Schließlich sollen OER gerade dazu dienen, Texte nachzunutzen, zu bearbeiten und neu zu kombinieren. Das geht am besten, wenn sie keine zu detaillierten und komplexen Vorformatierungen enthalten. Häufig ist es ausreichend, wenn Texte eine klare Strukturierung, etwa durch Absätze und (Zwischen-)Überschriften, haben.

Auch Schriftarten können rechtlich geschützt sein – Lizenzbedingungen beachten

Wer OER-Texte erstellen oder verwenden möchte, sollte sich auch über Schriftarten (englisch „Fonts“) Gedanken machen. Obwohl es auf den ersten Blick nicht offensichtlich erscheint: Auch Schriften können rechtlich geschützt sein. Urheber*innen und Rechteinhaber*innen bei Schriften sind häufig Schriftgestalter*innen (Type-Designer*innen), sogenannte Schriftenhäuser (Foundries) oder Vertriebsfirmen.

Dabei ist es in der Rechtswissenschaft umstritten, ob Fonts als eigenes künstlerisches Werk, als (Teil von einem ) Computerprogramm, als Geschmacksmuster oder als Marke Schutz genießen – es kommt hier auf den Einzelfall an. Das bedeutet, dass man ebenso wie bei Fotos, Musik, Filmen oder Software grundsätzlich eine Erlaubnis benötigt, um Schriften zu nutzen. Inwieweit man sie nutzen darf, geht aus den jeweiligen Lizenzbedingungen hervor.

Nutzt man etwa Microsoft Word (im Rahmen einer erworbenen Lizenz an dem Programm), erhält man eine große Zahl vorinstallierter Schriftarten. Einige dieser Fonts wurden extra für Microsoft angefertigt, andere Schriften hat das Unternehmen selbst lizenziert und erworben. Was man mit den Schriften machen darf, ist von der jeweiligen Lizenz der Schrift abhängig. In seinen FAQs erklärt das Unternehmen aber, dass die Lizenzbedingungen der meisten Schriften es erlauben, diese auch kommerziell zu verwenden. Das bedeutet: Möchte ich etwa eine Webseite gestalten, kann ich dafür viele der Microsoft-Fonts nutzen, auch wenn die Webseite kommerziellen Zwecken dient. Im Einzelfall kann es abweichende Vorgaben aus den Lizenzbedingungen geben, gerade bei kommerziellen Projekten empfiehlt sich also ein absichernder Blick in die Lizenzbedingungen.

Technisches: Formate, in denen Schriften abgespeichert sind

Es gibt Fonts in verschiedenen Dateiformaten. Das Format ist abhängig davon, wo die Schrift ausgegeben wird. Je nachdem, ob sie beispielsweise auf einem Laptop, Tablet oder auf (kleineren) Smartphone- oder E-Book-Reader-Bildschirmen angezeigt wird, muss eine Schrift in unterschiedlichen Varianten und Formaten vorliegen.

Die gängigen Schriften-Standards heißen gegenwärtig „True Type Fonts“ (TTF), „Open Type Fonts“ (OTF) und „Web Open Font Format“ (WOFF) sowie „PostScript(-Type-1)“. Die meisten Betriebssysteme sind mit diesen Schriftenstandards kompatibel.

Free Fonts und Open Source Fonts

Für die Erstellung von OER kann es hilfreich sein, eine (ebenso) offene Schrift zu verwenden. So können Texte besser wiederverwendet und bearbeitet werden. Es gibt eine Reihe offener Schriften, doch nicht alle sind deshalb automatisch für OER geeignet.

Viele Webseiten bieten sogenannte „Free Fonts“ an: Diese Schriften können in der Regel kostenfrei genutzt werden, in den meisten Fällen aber ausschließlich für private, nicht-gewerbliche Zwecke (wie hier zum Beispiel). Auch sind die Nutzungsbedingungen häufig unübersichtlich. Das kann für Nutzende zu Rechtsunsicherheit führen.

Sicherer dagegen ist die Nutzung von Open-Source-Fonts, deren Lizenzen ähnlich formuliert sind wie bei Open-Source-Software. Neben der „GNU General Public License“ (GPL), die auch für Open-Source-Software verwendet wird, ist die offene Lizenz für Schriften „SIL Open Fonts License“ (OFL) besonders geeignet für OER-Texte. Sie erlaubt es, Schriften frei zu benutzen, weiterzugeben, zu bearbeiten und zu verbreiteten, solange man die entsprechenden Urheber*innen- und Lizenz-Hinweise anbringt. Die SIL OFL ist auch von der Free Software Foundation als „freie“ Lizenz anerkannt.

Fonts License-Bedingungen: „Attribution, Notice, ShareAlike, DerivativeRenaming, BundlingWhenSelling“
Die Visualisierung der fünf Open Fonts License-Bedingungen: „Attribution, Notice, ShareAlike, DerivativeRenaming, BundlingWhenSelling, Screenshot: Maya El-Auwad“

Open-Source-Schriften finden und auswählen

Eine der größten Sammlungen freier Open-Source-Schriften findet sich bei Google Fonts. Die fast 1500 Schriftfamilien sind mehrheitlich offen über die SIL OFL lizenziert. Man kann sie daher für alle Zwecke benutzen, privat wie kommerziell, für Webseiten oder Drucksachen.

Screenshot Google Fonts
Google Fonts, Screenshot: Maya El-Auwad

Weitere offene Fonts findet man zudem bei der Open Font Library, bei The League of Moveable Type und auf Fontsquirrel. Wichtig ist stets, auf die vorgegebenen Lizenzbedingungen zu achten.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo.

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Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name der Urheberin soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Maya El-Auwad, iRights.info für OERinfo

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