Erklärvideos – Reihe: Urheberrecht in der Bildung (Teil 1)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

Unsere ErklOERvideos helfen dabei, das Urheberrecht im Bildungsbereich verständlicher zu machen. Sie bieten einen Einstieg in die Welt der OER, erklären freie Lizenzen und zeigen, wie man Inhalte rechtssicher nachnutzen kann – auch im Kontext von Künstlicher Intelligenz.

In der Reihe sind folgende Videos bisher erschienen:

  1. Urheberrecht in der Bildung
  2. Open Educational Resources (OER) und freie Lizenzen
  3. Wie lizenziert man Open Educational Resources (OER) richtig
  4. Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten
  5. Open Educational Resources (OER), Urheberrecht und KI

Die Videos wurden von J&K – Jöran & Konsorten und iRights.law im Auftrag von OERinfo erstellt.

Urheberrecht in der Bildung

Dr. Paul Klimpel klärt in diesem Video die Definitionen von Urheber, Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrecht und setzt sie in den Bildungskontext. In diesem Zusammenhang beschreibt er auch die Unterscheidung zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Nutzung, die in der Bewertung, welche Handlungen erlaubt sind, eine große Rolle spielen. Zudem werden anhand einiger Beispiele Sonderregelungen im Bildungsbereich behandelt, wie die Nutzung von bis zu 15 % eines Werkes für Unterrichtszwecke.

 

https://youtu.be/u684M4MVkvs

Weiterführende Infos:

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