Lizenzhinweise für Creative Commons 4.0 bei nicht-textuellen Medien

Wer CC-lizenzierte Materialien in OER nac*hnutzt, muss die Hinweispflichten der Lizenzen (“Attribution”) korrekt umsetzen. Die Lizenzhinweise haben zwei Funktionen: Zum einen soll klar erkennbar sein, woher das jeweilige Material stammt und unter welcher Lizenz es genutzt werden kann. Zum anderen sollen die Urheber/Rechteinhaber genannt werden, um ihre geistig-kreative Leistung zu würdigen und deren Zuschreibung zu einem Rechteinhaber zu ermöglichen. Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn bei der Nachnutzung sinnvoll ausgestaltete und einfach auffindbare und wahrnehmbare Hinweise gesetzt werden.

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Erklärvideos – Reihe: Wie lizenziert man Open Educational Resources (OER) richtig (Teil 3)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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