Das Erscheinen des Dokumentarfilms über den Rapper „Haftbefehl“ entfachte die Diskussion darüber, ob dessen Werke Teil des Lehrplans werden sollten. Das Urheberrecht erlaubt mit seinem Paragraf 60a Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG) eine Werknutzung auch ohne Zustimmung des/der Urhebers/-in im Unterrichtskontext. Dieser Text erläutert die Möglichkeiten der Werknutzung im Rahmen des §60a und darüber hinaus am Beispiel der Werke von und über den Künstler „Haftbefehl“.