In der ersten Verfahrensstufe der OER-Förderrichtlinie (OE_COM) im Rahmen der OER-Strategie des BMBF sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. Juni 2023 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Proketträger beauftragt. Die fachlichen Ansprechpartner Mario Ganz und Dr. Kathrin Knautz sind per Telefon und E-Mail zu erreichen. In den bisherigen Beratungsgesprächen wurden bereits zentrale Fragen gestellt, die der DLR-PT im Folgenden in Form eines FAQ zur OE_COM beantwortet.
1. Welche Fördersumme kann beantragt werden?
Eine Obergrenze der Fördersumme pro Verbund (und Teilvorhaben) wurde nicht festgelegt. Die beantragten Mittel müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum erwarteten Mehrwert für die OER-Community und den geplanten Maßnahmen stehen; dies wird im Begutachtungsprozess bewertet werden.
2. Gibt es eine minimale oder maximale Anzahl an Vorhabenbeteiligten? Wie sollte der Verbund zusammengesetzt sein?
Die involvierten Partner müssen alle notwendigen Kompetenzen abdecken, um das Vorhaben durchführen zu können. Es gibt keine Vorgaben zur Größe eines Verbundvorhabens. Eine minimale oder maximale Anzahl von Verbundpart-nern die gefördert werden gibt es nicht.
3. Wann findet die Sitzung zur Begutachtung der Skizzen statt?
Die Begutachtung wird voraussichtlich in den Herbstmonaten 2023 stattfinden
4. Wann ist mit Förderstart zu rechnen?
Voraussichtlich wird ein Großteil der Projekte im ersten Quartal 2024 starten.
5. Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren besteht aus einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist bis zum 30.06.2023 eine Projektskizze einzureichen. Bei positiver Begutachtung der Projektskizze im Rahmen der Begutachtungssitzung (voraussichtlich Herbst 2023) wird eine förmliche Antragstellung erforderlich.
6. Welche Begutachtungskriterien gibt es?
Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander und werden nach den in der Förderbekanntma-chungen genannten Kriterien (unter 7.2.1) bewertet.
7. Wie hoch ist die Förderquote?
Bei der Bemessung der Förderquote von Zuwendungen auf Kostenbasis wird eine angemessene Eigenbeteiligung vo-rausgesetzt. Bei Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann eine BMBF-Förderquote von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten als Orientierungswert dienen.
Informationen zu den verschiedenen Kostenarten können Sie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen – Kostenbasis – (AZK Finanzierung) entnehmen.
Die Förderquote wird bei Antragstellung individuell ermittelt. Maßgebliche Kriterien dabei sind die Verwertbarkeit der Projektergebnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers und der im Projekt durchzuführenden Aufgaben.
8. Welche Art von Projekten wird gefördert?
Gefördert werden (innovative) Projekte aus der Umsetzungspraxis, welche durch Forschungsaktivitäten ergänzt sein können. Die Vorhaben müssen zur Stärkung, Erweiterung und/oder Vernetzung der OER-Communities beitragen. In begründeten Fällen ist auch die Neu-Bildung einer Community möglich.
9. Welche Themen werden gefördert?
Das Thema mit dem sich die Community beschäftigt ist nicht maßgeblich entscheidend für die Förderung. Communi-ties können sich mit einem breiten Spektrum von Themen befassen. Maßgeblich für die Förderung ist, dass Vorhaben dazu beitragen ein OER-förderliches Ökosystem zu ermöglichen, indem Communities gestärkt, vernetzt und erweitert werden. In begründeten Fällen ist auch die Neu-Bildung einer Community möglich.
10. Auf welchem Weg sind einzelne Skizzendokumente (Skizze, LOI etc.) einzureichen?
Die erfolgreiche Einreichung einer Projektskizze ist ausschließlich in der Kombination von elektronischer und postali-scher Einreichung möglich. Erst wenn uns alle Daten elektronisch und postalisch vorliegen, kann die Projektskizze im weiteren Auswahlprozess berücksichtigt werden.
Die elektronische Einreichung der Skizze erfolgt über das Portal Easy Online. Nutzen Sie dafür den Link, der in der För-derbekanntmachung unter Punkt 7.2.1 angegeben ist.
11. Was bedeutet, dass das Projektblatt rechtsverbindlich unterzeichnet werden muss?
Die Selbsterklärung zur Geltung des Besserstellungsverbotes ist von jedem Projektpartner auszufüllen und rechtsver-bindlich zu unterschreiben. Zudem ist eine rechtsverbindliche Unterschrift auf der Skizze von der einreichenden Institu-tion (Verbundkoordination) nötig.
12. Wird die Einreichungsfrist verlängert?
Nein. Die Einreichungsfrist ist der 30. Juni 2023. Dies ist zwar keine Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
13. Wie detailliert soll der Arbeits- und Finanzierungsplan ausgearbeitet werden?
Der Arbeitsplan darf max. 2 Seiten betragen. Aus dem Arbeitsplan sollen die geplanten Arbeitspakete mit Bezug zu dem durchführenden Verbundpartner hervorgehen.
Der Finanzierungsplan darf max. 1 Seite betragen. Imn dem Finanzierungsplan sollen alle beantragten, projektbezoge-nen Ausgaben/Kosten ersichtlich werden. Stellen Sie im Finanzierungsplan dar, welche voraussichtlichen Ausga-ben/Kosten für die einzelnen Verbundpartner anfallen. Führen Sie auf, welche Förderquote von welchem Verbund-partner beantragt wird und achten Sie darauf, die Projektpauschale bei Hochschulen einzubeziehen.
14. Wie genau sind die formalen Vorgaben zu beachten (Seitenumfang inkl. oder exkl. Literatur, Vorstellung der Verbundpartner, Referenzen)?
Wir empfehlen die Skizze genau nach den Angaben, die unter Punkt 7.2.1 der Förderbekanntmachung genannt sind, anzufertigen.
15. Wie viele Seiten darf die Skizze umfassen?
Der maximale Seitenumfang der Skizze darf insgesamt 11 DIN-A4-Seiten betragen. Das Literaturverzeichnis und die Unterstützungsschreiben zählen nicht dazu. Beachten Sie bei der Erstellung der Skizze die Formatvorlagen, die unter Punkt 7.2.1 der Förderbekanntmachung genannt sind.