Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.
Unsere ErklOERvideos helfen dabei, das Urheberrecht im Bildungsbereich verständlicher zu machen. Sie bieten einen Einstieg in die Welt der OER, erklären freie Lizenzen und zeigen, wie man Inhalte rechtssicher nachnutzen kann – auch im Kontext von Künstlicher Intelligenz.
In der Reihe sind folgende Videos bisher erschienen:
- Urheberrecht in der Bildung
- Open Educational Resources (OER) und freie Lizenzen
- Wie lizenziert man Open Educational Resources (OER) richtig
- Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten
- Open Educational Resources (OER), Urheberrecht und KI
Die Videos wurden von J&K – Jöran & Konsorten und iRights.law im Auftrag von OERinfo erstellt.
Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten
In diesem Video erklärt Dr. Till Kreutzer, was bei der Nachnutzung fremder OER in eigenen Inhalten zu beachten ist. Hierbei geht er Schritt für Schritt auf die korrekte Kennzeichnung von Autor, Titel, Fundstelle und Lizenzhinweis ein und zeigt, wie Nachnutzende Bearbeitungen kenntlich machen sollten.
Weitere Infos:
- OER verändern und richtig lizenzieren: https://open-educational-resources.de/oer-veraendern-und-richtig-lizenzieren/
- Gemischte Materialien: Wie man mit unterschiedlich lizenzierten Inhalten umgeht: https://open-educational-resources.de/gemischte-materialien-wie-man-mit-unterschiedlich-lizenzierten-inhalten-umgeht/
- Acht auf einen Streich: OER-Kompaktwissen in Broschüren mit neuer Bezugsadresse: https://open-educational-resources.de/acht-auf-einen-streich-oer-kompaktwissen-broschueren-mit-neuer-bezugsadresse/
- Bildungsmaterialien systematisch auf OER-Kriterien prüfen: Mit dem praxiserprobten OER-Prüfinstrument: https://open-educational-resources.de/bildungsmaterialien-systematisch-auf-oer-kriterien-pruefen/

2 Kommentare zu “Erklärvideos – Reihe: Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten (Teil 4)”
Sicher, dass die Pixabay-Lizenz eine Public Domain-Erklärung ist und „gar keine Auflagen“ enthält, wie im Video gesagt wird bei 01:20? Vgl. hierzu https://pixabay.com/de/service/license-summary/
Da haben Sie einen Punkt: Die Pixabay-Lizenz sieht zwar – wie eine PD-Erklärung – tatsächlich keine Lizenzpflichten vor. Das führt zum Beispiel dazu, dass die Lizenz bei Nachnutzungen nicht angegeben werden muss und sie damit gegenüber Dritten im Zweifel auch nicht wirksam werden kann. Auf der anderen Seite enthält sie eine Reihe von Einschränkungen in Bezug auf mögliche Nutzungszwecke, die bei jeder Lizenzrevision gefühlt immer zahlreicher werden. Insofern ist es eine Art Mixtur zwischen OC- und PD-Erklärung, die sich keiner Standard-Kategorie zuordnen lässt. Deshalb und wegen anderer Schwächen raten wir zur Vorsicht bei der Verwendung von Pixabay-Bildern: https://irights.info/artikel/wie-vertragen-sich-fotos-und-inhalte-aus-pixabay-und-aehnlichen-mit-creative-commons-lizenzen-und-oer/30606