Wer CC-lizenzierte Materialien in OER nac*hnutzt, muss die Hinweispflichten der Lizenzen (“Attribution”) korrekt umsetzen. Die Lizenzhinweise haben zwei 001 - Air Jordan 4 Net 'Black Cat' Release Date FN7251 - s Top 30 Air Jordan PE Funktionen: Zum einen soll klar erkennbar sein, woher das jeweilige Material stammt und unter welcher Lizenz es genutzt werden kann. Zum anderen sollen die Urheber/Rechteinhaber genannt werden, um ihre geistig-kreative Leistung zu würdigen und deren Zuschreibung zu einem Rechteinhaber zu ermöglichen. Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn bei der Nachnutzung sinnvoll ausgestaltete und einfach auffindbare und wahrnehmbare Hinweise gesetzt werden.

Ein Beitrag von Dr. Till Kreutzer
Welche Angaben sind zu machen?
In der CC-Community hat sich als Best Practice herausgebildet, bei jeder Nachnutzung die folgenden Angaben zu machen:
- Titel: Der Name des Werkes – seit CC-Version 4 keine Lizenzpflicht mehr, aber üblich und in der Regel unproblematisch
- Lizenzgeber: Meist der Name des Urhebers/der Urheberin, es kann sich aber auch um eine Organisation oder einen anderen Rechteinhaber handeln
- Quelle: Bei online publizierten Inhalten ein Hyperlink auf die URL auf eine Ressource (“Heimatseite”), unter der man das Material herunterladen kann. Bei anderem (z. B. analogem) Material beispielsweise Angabe einer Autorenwebseite, eines DOI, einer Zeitschriften- oder Buchpublikation. Die Quellpublikation muss nicht bei jeder Online-Publikation genannt werden, sondern nur dann, wenn der Lizenzgeber dies erkennbar anordnet.
- Lizenz: Der Name und die Version der Lizenz (z.B. CC BY 4.0 oder CC BY-NC-ND 2.5 Deutschland) und ein Link zum Lizenzvertrag (z. B. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de).
Als Eselsbrücke sind die Akronyme T.A.S.L. (Englisch: Title, Author, Source, License) und “T.U.L.L.U.” (Deutsch: Titel, Urheber, Lizenz, Link, Ursprung) gebräuchlich. Diese Prinzipien drücken die Üblichkeit beim air jordan 4 thunder 2023 Umgang mit CC-Lizenzhinweisen aus, aber nicht jedes ihrer Elemente ist in jedem Fall auch rechtlich vorgegeben. Grundidee der Attribution-Pflicht ist zudem, dass der Nachnutzer lediglich verpflichtet ist, die vorgefundenen Angaben des Lizenzgebers soweit möglich und sinnvoll bei der Nachnutzung zu übernehmen. Er muss nichts erfinden oder recherchieren.
Wo sind die Angaben anzubringen?
Bei der Frage “wo und wie?” lassen die CC-Lizenzen den Nachnutzenden viel Gestaltungsspielraum. Gemäß Abschnitt 3(a)2 CCPL4 können Urheber- und Lizenzhinweise in jeder dem Medium, Mittel und Kontext der Nachnutzung angemessenen Form angebracht werden.
Erfolgt die Verwendung auf Webseiten, in Büchern oder anderen schriftlichen Materialien, ist es üblich (und in der Regel unproblematisch) die Lizenz-Hinweise entweder direkt am übernommenen Material anzubringen – zum Beispiel in einer Bildunterschrift, einer Fußnote oder einem Klammerzusatz. Oder Verweise werden in einem zentralen Verzeichnis gesammelt. Bei dieser Methode müssen eindeutige Bezüge zwischen dem Verweis und dem konkreten Material hergestellt werden (Beispiel: S. 13, Bild “XYZ”, Urheberin “AB”, URL, Lizenz: CC BY 4.0).
Lizenzhinweise bei Videos, Podcasts und Audio-Inhalten
Die Nachnutzungsmöglichkeiten von CC-lizenzierten Inhalten in akustischen oder audiovisuellen OER, wie Lern-Videos, Pod- und Vodcasts oder Lehrfilmen sind vielfältig. Hierbei kann es sich – je nach Konstellation – um Audioinhalte wie Jingles oder Hintergrundmusik oder um visuelle Elemente wie Filmsequenzen, Grafiken oder Abbildungen handeln. Aber auch die Nachnutzung textueller Werke kann eine Rolle spielen, beispielsweise wenn Gedichte, Buchauszüge oder Zeitungsartikel in einem Pod- oder Vodcast rezitiert werden.
Ebenso vielfältig wie die Nutzungsszenarien sind die denkbaren Möglichkeiten, Lizenzhinweise anzubringen. Was üblich und praktikabel ist, wird in aller Regel auch zulässig sein. In audio- oder audiovisuellen Medien ist es üblich, solche Hinweise im Abspann und/oder auf begleitenden Online-Ressourcen anzuzeigen. Zusätzlich können solche Hinweise auch in den Metadaten der jeweiligen Aufnahme hinterlegt werden. Für sich ausreichend ist dies aber generell nicht, da Metadaten nicht für jeden Nutzer unkompliziert und offensichtlich zugänglich sind.
Üblich und geboten sind hör- oder sichtbare Hinweise, beispielsweise in den Shownotes zu einem Podcast oder Video oder auf sendungsbegleitenden Informationsseiten (wie Webseiten oder Programmseiten in Mediatheken). Werden mehrere Werke nachgenutzt, empfiehlt sich die Angabe von Zeitmarken. Die beste Praxis ist, Hinweise sowohl in der Sendung als auch auf einer Webseite zu geben. Werden Angaben nur in externen Ressourcen gemacht und nicht zusätzlich in den Inhalt eingebettet, gehen sie bei der Nachnutzung schnell verloren. Um ihre Persistenz sicherzustellen, empfiehlt sich zumindest ein kurzer Black Oversize blazer Balenciaga – Maison Mihara Yasuhiro logo-print sweatshirt – SchaferandweinerShops Japan Hinweis am Anfang oder Ende der Sendung (mündlich oder als Text), in dem auf die Seite mit den Angaben hingewiesen wird (beispielsweise mündlich: „Die vollständigen Lizenzinformationen finden Sie in den Shownotes.“).
Was tun, wenn nicht alle Elemente passen?
In manchen Konstellationen, wie auf kleinen Bildschirmen nike metcon 9 oder bei rein akustischer Wiedergabe (beispielsweise Live-Sendungen), kann es schwierig sein, alle vier T.A.S.L.-Elemente an derselben Stelle unterzubringen. In solchen Situationen empfiehlt es sich, jedenfalls auf eine Quell-/Referenzpublikation (s. Best Practices von Wikipedia) oder eine eigene Begleitpublikation hinzuweisen, auf der sich die vollständigen Lizenzinformationen finden. Diese Möglichkeit erkennt auch der Lizenztext der CC-Lizenzen in Version 4 an. Nach Abschnitt 3(a)3 der CCPL4 kann es ausreichen, “die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält.” Bei einer allgemein bekannten Quellpublikation kann diese Angabe auch ohne konkreten Link erfolgen (Beispiel: “Quelle: Artikel “XYZ” in der deutschen Wikipedia”).
Dieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Dr. Till Kreutzer, iRights für OERinfo – Die Informationsstelle OER