Filme im Unterricht vorführen: Wann braucht es dafür eine Lizenz?

Anders als bei Texten und Bildern gibt es kaum ganze Spielfilme, die unter einer freien Lizenz stehen. Da stellt sich die Frage, ob sie gleichwohl ohne weiteres im Bildungskontext gezeigt werden können. Entscheidend dabei ist, wann eine Filmvorführung als öffentlich gilt, erklärt Paul Klimpel.

Rückenansicht zweier Menschen, die sich einen Film anschauen, Schul- oder Unisetting
Filme im Unterricht zeigen, Foto: marcadore via flickr.com(Größenverhältnis und Seitenränder geändert von Angela Karnoll, CC BY-NC 2.0

Ein Beitrag von Paul Klimpel

Der bloße Werkgenuss, etwa Musik zu hören oder einen Film zu sehen, ist urheberrechtlich nicht relevant. Auch wer zu Hause zusammen mit Freunden einen Filmabend macht und eine DVD zeigt, darf das ohne eine besondere Erlaubnis dafür. Wenn hingegen ein Kino einen Film vorführt, braucht es dafür eine Vorführlizenz. Denn rechtlich ist es ein Unterschied, ob ein Film öffentlich gezeigt wird, oder nicht. Der Filmabend im Freundeskreis ist nicht öffentlich, die Kinovorführung hingegen schon.

Doch was genau versteht man rechtlich unter einer öffentlichen Vorführung und was bedeutet das für die Nutzung von Filmen in Bildungseinrichtungen?

Wann eine Filmvorführung öffentlich ist und es eine Lizenz braucht – und wann nicht

Eine Wiedergabe ist „öffentlich“, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, der Kreis dieser Personen nicht bestimmt abgegrenzt ist und die Personen nicht untereinander oder mit dem Veranstalter durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind.

Umgekehrt ist nicht öffentlich, wenn es sich um eine kleine Gruppe handelt, bei der vorher feststeht, wer alles dazugehört. Zwischen den Teilnehmern der Gruppe muss es auch eine persönliche Verbundenheit geben. Für den Bildungsbereich heißt dies grundsätzlich, dass Schulklassen wie auch geschlossene Seminare oder Projektgruppen an Universitäten als nicht-öffentlich begriffen werden. Denn dort steht vorher fest, wer alles dazugehört: Eine persönliche Verbundenheit ist aufgrund der gemeinsamen, geschlossenen Lehr- und Lernsituation gegeben. Für die Vorführung von Filmen in solchen Konstellationen bedarf es keiner besonderen Lizenz.

Öffentliche Vorträge sowie öffentliche Vorlesungen an Hochschulen werden hingegen in der Regel als „öffentlich“ qualifiziert. Hier gibt es keine klaren Kriterien, wer alles zur Gruppe gehört und es steht nicht von Anfang an fest, wer alles zu der Veranstaltung kommen wird. Für die Vorführung eines Films in einer Vorlesung oder im Rahmen eines Vortrags an einer Hochschule ist daher grundsätzlich eine Lizenz notwendig.

Lizenzen für die öffentliche Vorführung von Filmen recherchieren und erwerben

Auch bei kommerziellen Bildungsanbietern geht man in der Regel von einer öffentlichen Nutzung aus. Sie sind dann in der gleichen Situation wie Kinos, die ja ebenfalls eine Vorführlizenz benötigen.

Solche Lizenzen sind über Lizenzagenturen zu bekommen. Für einzelne öffentliche Filmvorführungen erhält man Lizenzen über die filmbankmedia, die führende Hollywood-Filmstudios wie auch unabhängige Filmstudios und Filmbetriebe bei öffentlichen Filmvorführungen außerhalb von Privatwohnungen und Kinos vertritt. Daneben bietet auch die Motion Picture Licensing Company (MPLC) Lizenzen für die Nutzung im universitären Kontext an.
 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Paul Klimpel, iRights für OERinfo – Die Informationsstelle OER

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