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„Haftbefehl“ im Unterricht – Regeln zur Werknutzung zu Unterrichtszwecken


Das Erscheinen des Dokumentarfilms über den Rapper „Haftbefehl“ entfachte die Diskussion darüber, ob dessen Werke Teil des Lehrplans werden sollten. Das Urheberrecht erlaubt mit seinem Paragraf 60a Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG) eine Werknutzung auch ohne Zustimmung des/der Urhebers/-in im Unterrichtskontext. Dieser Text erläutert die Möglichkeiten der Werknutzung im Rahmen des §60a und darüber hinaus am Beispiel der Werke von und über den Künstler „Haftbefehl“.

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Lizenzhinweise für Creative Commons 4.0 bei nicht-textuellen Medien


Wer CC-lizenzierte Materialien in OER nac*hnutzt, muss die Hinweispflichten der Lizenzen (“Attribution”) korrekt umsetzen. Die Lizenzhinweise haben zwei Funktionen: Zum einen soll klar erkennbar sein, woher das jeweilige Material stammt und unter welcher Lizenz es genutzt werden kann. Zum anderen sollen die Urheber/Rechteinhaber genannt werden, um ihre geistig-kreative Leistung zu würdigen und deren Zuschreibung zu einem Rechteinhaber zu ermöglichen. Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn bei der Nachnutzung sinnvoll ausgestaltete und einfach auffindbare und wahrnehmbare Hinweise gesetzt werden.

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Neues Werk – altes Vorbild: Wie viel Abstand ist genügend für die freie Bearbeitung?


Kreatives Schaffen lebt von der Inspiration bereits existierender Schöpfungen. Stellt die Inspiration gleichzeitig eine Bearbeitung in rechtlicher Hinsicht dar, benötigt der/die Künstler*in dafür die Zustimmung des Künstlers/der Künstlerin des Originals. Eine Ausnahme von diesem Zustimmungsvorbehalt gibt es dann, wenn das neu geschaffene Werk genügend Abstand zum Ursprungswerk wahrt. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wird im Folgenden anhand eines Beispiels erklärt.

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CC-Lizenz und gesetzliche Nutzungserlaubnisse – Was geht vor?


Nutzungshandlungen wie Zitate oder Parodien sind gesetzlich erlaubt, fallen aber auch in den Anwendungsbereich der CC-Lizenzen. Für die Nutzung kann es einen Unterschied machen, ob die gesetzliche Nutzungserlaubnis gilt oder die Lizenz. Denn Urheberrecht und CC-Lizenzen sehen häufig unterschiedliche Anforderungen an die Nutzung vor. Welche Regeln gelten in solchen Fällen – Lizenz oder Gesetz?

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Noten darf man nicht kopieren – oder doch?


Das Urheberrecht erlaubt zwar in bestimmten Konstellationen, Kopien zu machen – etwa zu für den Privatgebrauch oder zu Bildungszwecken – nimmt Noten aber von dieser gesetzlichen Erlaubnis aus. So verwundert es nicht, dass sich der Slogan „Noten darf man nicht kopieren“ tief ins allgemeine Bewusstsein gegraben hat. In dieser Verallgemeinerung ist er jedoch nicht ganz richtig.

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CC-Lizenzen und das Recht am eigenen Bild


Findet jemand im Internet ein Portraitfoto eines anderen Menschen, kann dieses mit einer CC BY-Lizenz versehen sein. Diese Lizenz ermöglicht es, mit ihr versehene Werke kostenlos unbegrenzt zu nutzen, solange der/die Fotograf*in als Urheber*in genannt wird. Aber was sagt die Lizenz darüber aus, ob die abgebildete Person mit der Verbreitung „ihres“ Fotos einverstanden war?

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CCPlus: CC-Lizenzen flexibler, aber auch schwieriger


Eine Creative Commons-Lizenz realisiert die Offenheit, das „Open“ in Open Educational Resources (OER). CC-Lizenzen sind Standardlizenzen mit einem festen Kanon an Lizenzbedingungen (hier ausführlich erläutert). Manchmal gibt es jedoch das Bedürfnis, von diesem Kanon abzuweichen. Individuelle Änderungen des Lizenzmodells sind bei Standardlizenzen wie CC zwar nicht vorgesehen. Aber Creative Commons hat bei der Entwicklung der CC-Lizenzen eine gewisse Erweiterungsmöglichkeit geschaffen: CCPlus. Hiermit können die Standardbedingungen der CC-Lizenz um zusätzliche Erlaubnisse ergänzt werden.

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Filme im Unterricht vorführen: Wann braucht es dafür eine Lizenz?


Anders als bei Texten und Bildern gibt es kaum ganze Spielfilme, die unter einer freien Lizenz stehen. Da stellt sich die Frage, ob sie gleichwohl ohne weiteres im Bildungskontext gezeigt werden können. Entscheidend dabei ist, wann eine Filmvorführung als öffentlich gilt, erklärt Paul Klimpel.

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Creative Commons, das Modul NC und OER


Wer mit Creative-Commons-Lizenzen arbeitet, stolpert früher oder später über das Kürzel „NC“. Paul Klimpel erklärt den Lizenzbaustein, gibt Beispiele für sinnvolle Anwendungen und erläutert, warum von NC im OER-Kontext abzuraten ist.

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Canva-Inhalte: Keine Empfehlung für OER


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