Musik ist, wie jedes Werk, prinzipiell urheberrechtlich geschützt. Die VG Musikedition, vertreten durch die Gema, vertritt seit vielen Jahren die Rechte von Musikern und fordert Gebühren von Kitas und Grundschulen. Das kann Kitas und Grundschulen aus finanzieller wie bürokratischer Sicht überlasten.
Aus diesem Grund haben es sich einige Anbieter zur Aufgabe gemacht, Texte und Notenblätter zu sammeln, die bereits gemeinfrei sind oder unter einer entsprechenden Lizenzen veröffentlicht wurden und daher auch bedenkenlos genutzt werden können.
Wann ist ein Musikstück gemeinfrei?
Wann ein Musikstück gemeinfrei ist, unterliegt den Regeln der §§ 64ff des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG):
- Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
- Sind mehrere Personen an dem Werk beteiligt, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
- Liedtexte unterliegen den gleichen Regeln – d.h. wenn der Text eines Stückes nicht vom Komponisten stammt oder er später verändert wurde gilt dafür eine separate Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Texters.
- Entsprechendes gilt auch für Arrangements von Liedern.
- Auch anonyme und pseudonyme Werke unterliegen der 70 jährigen Schutzfrist (nach Veröffentlichung wenn der Urheber nicht bekannt ist, ansonsten wiederum 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)
Vereinfacht gesagt: Wenn Komponist*innen und Texter*innen eines Musikstücks länger als 70 Jahre tot sind, so ist das Lied gemeinfrei.
KindOER lasset uns singen
Bekannte und weniger bekannte Lieder für alle Altersstufen findest Du z. B. im Liederbuch von BabyDuda. Zum Anhören, Mitsingen und Noten zum selber Musizieren. Die Lieder im Liederbuch sind sortiert nach Geburtstagsliedern, Schlafliedern, Tierliedern, Volksliedern und Weihnachtsliedern. Es gibt zu allen Liedern die Noten, Texte und ein MP3 Audio.
Ein ähnliches Angebot gibt es auch auf der Seite Kinder wollen singen. Die Gruppe aus dem Umfeld der Piratenpartei nennt sich auch Musikpiraten. Sie prüfen die Liedversionen in Absprache mit der GEMA darauf, ob diese bereits gemeinfrei sind. Die einzelnen Lieder werden auf der Seite nach Anlass, Jahreszeiten, Schwierigkeitsstufen und Sprache kategorisiert. Hier finden sich auch ganze Liedersammlungen u. a. als PDF.
Die Notenblätter können beliebig oft ausgedruckt und an die Kindergruppe verteilt werden. Und das, ohne jegliches schlechte Gewissen, denn aufgrund des Alters der Lieder stehen diese nun der Allgemeinheit zur Verfügung.
5 Kommentare zu “Gemeinfreie Lieder für Kitas und Grundschulen”
Schon sehr erstaunlich, dass hier die umfangreichste und beste Sammlung gemeinfreier volks-, Kinder-, Wiegen- und Weihnachtslieder fehlt:
Das LIEDERPROJEKT!
Der Südwestfunk hat in Zusammenarbeit mit dem Carus-Verlag über Jahre mehr als 600 Liedern mit Texten, Noten, Akkordsymbolen und Mitsingfassung, kommentiert und reich bebildert zusammengestellt und über
https://liederprojekt.org/
zugänglich gemacht. Notenblätter und Texte als PDF, Mitsingfassung als MP3 und Bilder als JPG.
Wenn ich das richtig sehe ist das LIEDERPROJEKT kein OER … ohne Lizenzangabe kein OER. Unten im Footer ein fettes Copyright Zeichen – obwohl es das in Deutschland nicht gibt, ein rein amerikanisches Symbol. Hier ein Auszug aus dem Impressum:
Struktur und Inhalt dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Verwendung von Informationen oder Daten, insbesondere Texten, Bild- oder Tonmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages.
Lieber Herr Steger, vielen Dank für den Hinweis. Die Website Kitalieder.de, auf die wir ursprünglich verwiesen haben, leitet nun auf ein neues Angebot weiter, das nicht auf gemeinfreie Lieder verweist. Wir haben dieses Angebot daher aus dem Beitrag genommen.