Erklärvideos – Reihe: Open Educational Resources (OER) und freie Lizenzen (Teil 2)

Wer Open Educational Resources (OER) und offene Lizenzen verstehen möchte, muss sich zwangsläufig auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Creative Commons-Lizenzen, die als Standard für OER verwendet werden, basieren auf diesem bestehenden Rechtssystem. Die Entscheidung, ein Werk unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen, liegt immer bei den Urheberinnen und Urhebern selbst – sie behalten ihre Rechte, erlauben aber die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, ohne dass jede einzelne Verwendung genehmigt werden muss. Das Verhältnis zwischen Urheberrecht und OER ist dynamisch: Einerseits schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum, andererseits ermöglichen OER durch offene Lizenzen eine breitere Verbreitung von Bildungsinhalten. Beides muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl kreativen Schutz als auch freien Wissenszugang zu gewährleisten.

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Zum finalen Entwurf der OER Recommendation – Interview mit Gašper Hrastelj

Plenary reports von ©UNESCO/Nora HOUGUENADE via flickr unter CC BY-NC-ND 2.0.

Im Vorfeld der letzten Konsultation der UNESCO-Mitgliedsstaaten, die am 27. und 28. Mai 2019 in Paris stattfand, wurde von den Vereinigten Staaten noch eine modifizierte OER-Definition eingebracht. Wie die Konsultation in Paris im Hinblick auf die neue Definition entschieden hat, das erläutert Gašper Hrastelj, stellvertretender Generalsekretär der Slovenian National Commission for UNESCO, im Interview für OERinfo.

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