Der OER-Fundus wächst und wächst – und damit nehmen auch die Möglichkeiten zur Weiternutzung und Überarbeitung zu. Inzwischen sehen wir die nächste Stufe: Überarbeitungen von vorab bereits überarbeiteten Materialien. Was muss man bei solchen „Kettenlizenzierungen“ beachten, wenn ein Material in die dritte und vierte und fünfte Generation übergeht?
Dieser Beitrag ist eine Übernahme der Veröffentlichung „OER-Expertise „Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ auf OERcamp.de vom 23. November 2017.
OER-Expertise von Paul Klimpel
Aus den Fördermitteln für 2017* hat der Verein ZLL21 e.V., Träger der OERcamps 2017/18, Dr. Paul Klimpel beauftragt eine rechtliche Einschätzung zu der Frage nach der korrekten Lizenzierung von überarbeiteten Open Educational Resources zu verfassen. Das Ergebnis: „Und Wieder, und wieder, und wieder … Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ Dr. Paul Klimpel, iRights.law | Juni 2017 (pdf). Der Text steht unter der Lizenz CC BY 4.0. Eine Kernaussage des Textes findet sich in folgendem Zitat (Screenshot, S.6):
„Erstaunlich schwierig und kompliziert“
Im Fazit schreibt Paul Kimpel:
„Angesichts der ausdrücklichen Intention, durch freie Lizenzen die Wiederverwendbarkeit von Inhalten zu fördern, ist es in der Praxis erstaunlich schwierig und kompliziert, dies in einer Weise zu tun, die rechtlich korrekt ist. Die Vielfalt an unterschiedlichen freien Lizenzen erschwert die Wiederverwendung von Inhalten, zumal die sogenannten Copyleft-Bestimmungen oft nicht miteinander kompatibel sind. Gleichwohl gibt es zur Verwendung freier Lizenzen derzeit keine sinnvolle Alternative.“ (Hervorhebung durch oercamp.de)
Download der Expertise
Die Expertise steht als PDF zum Download bereit: https://www.oercamp.de/wp-content/uploads/2017/11/Klimpel-OER-Expertise-fuer-OERcamp.pdf
* Die OERcamps 2017 wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.