Offene Lernformate: Konzepte, Kompetenzen, Praxis

OERinfo und das Bündnis Freie Bildung laden ein zur Diskussion: Wir setzen inhaltlichen Fokus auf offene Lernkonzepte und Formate und veranschaulichen diese durch Praxisbeispiele. In drei aufeinanderfolgenden Lightning-Talks (3x 10 Minuten) geben die Impulsgeber*innen Tobias Feitkenhauer (Schule im Aufbruch), Nele Hirsch (eBildungslabor) und André Hermes (Gymnasium Ursulaschule und Geodidaktik Uni Osnabrück) Einblicke in Konzepte wie FREI DAY, weitere praxisnahe Lernformate und Offenheitskompetenzen. Anschließend folgt ein thematisch übergreifender Austausch und es besteht die Möglichkeit, Fragen an die Impulsgebenden zu stellen.

Lernziele der Veranstaltung: 

Bei den Offenheitskompetenzen geht es um die Ausbildung einer offenen medialen Handlungskompetenz für Lehrende und Lernende als Voraussetzung für eine mündige Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs.
Mit dem FREI DAY können Schulen einen strukturellen Raum schaffen, in dem Kinder und Jugendliche durch eigene Projekte die aktive Teilhabe an Gesellschaft ausprobieren können und nebenbei diese Kompetenzen ausbilden. 

Zielgruppe:
Referendar*innen, Lehrkräfte, Pädagogische Leitung, Schulleitung, Erwachsenenbildner*innen, und Bildungsinteressierte im Allgemeinen

Es ist keine Voranmeldung notwendig. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet online statt. 
Der Link zum Call: https://bbb.cyber4edu.org/rooms/n4t-jtq-co3-yo3/join 

Open ThOERsday – Die offene Sprechstunde von OERinfo

Du…

… hast Fragen zur Arbeit von OERinfo oder zu OER im Allgemeinen?
… interessierst Dich für eine unserer dreiteiligen wOERkshop-Reihen für Deine Einrichtung?
… möchtest über Dein/e/n Projekt, Initiative oder Service im Rahmen unseres Blog oder Podcast zugehOERt berichten?
… hast vielleicht Anregungen bezüglich unseres Systematic Mapping und der Weiterentwicklung der OER World Map?

Dann komme gerne mit Deinem Anliegen in unsere offene Online-Sprechstunde “Open ThOERsday”!

Jeden Donnerstag lädt das OERinfo-Team ab 13 Uhr zum offenen Austausch und Besprechen Deiner Fragen oder Ideen ein.

Über diesen Link kommst Du zur Sprechstunde:

https://dipf-de.zoom.us/j/65936477391

 

Unser Team freut sich auf Dich:

Susanne Grimm: Koordination, Communitybuilding
Johannes Appel: Communitybuilding
Angela Karnoll: Social Media, Blog und Kommunikation
Shahla Rasulzade: IT-Infrastrukturen

Open ThOERsday – Die offene Sprechstunde von OERinfo

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… möchtest über Dein/e/n Projekt, Initiative oder Service im Rahmen unseres Blog oder Podcast zugehOERt berichten?
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Dann komme gerne mit Deinem Anliegen in unsere offene Online-Sprechstunde “Open ThOERsday”!

Jeden Donnerstag lädt das OERinfo-Team ab 13 Uhr zum offenen Austausch und Besprechen Deiner Fragen oder Ideen ein.

Über diesen Link kommst Du zur Sprechstunde:

https://dipf-de.zoom.us/j/65936477391

 

Unser Team freut sich auf Dich:

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Johannes Appel: Communitybuilding
Angela Karnoll: Social Media, Blog und Kommunikation
Shahla Rasulzade: IT-Infrastrukturen

OER verändern und richtig lizenzieren

Open Educational Resources lassen sich ohne Einschränkung teilen und bearbeiten. Das führt zu der Frage, was im Kontext von OER als „Bearbeitung“ gilt und welche rechtlichen Folgen sie auslöst. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte rund um Bearbeitungen in Bezug auf das Urheberrecht und OER.

OER verändern – wie lizenzieren?, Grafik: Angela Karnoll, CC BY 4.0

Ein Beitrag von Fabian Rack

Bei OER sind Bearbeitungen regelmäßig erlaubt

Nach einer Definition von Open Educational Resources darf die Allgemeinheit OER nicht nur kostenlos nutzen, sondern auch bearbeiten. Hierfür sorgen offene Lizenzen, mit denen Lernmaterialien zu OER werden (meist Creative Commons-Lizenzen). Offene Lizenzen erlauben es, von anderen Personen erstellte OER nicht nur weiterzugeben, sondern auch zu übersetzen, anzureichern oder zu kürzen und das Ergebnis öffentlich zu teilen. Der „Remix“ von OER ist kein Sonderfall, sondern genau das, was mit „open“ gemeint und gewünscht ist. Dies ist auch der Grund, warum Lizenzen mit Bearbeitungsverbot (ND-Bedingung, „No Derivatives“) nicht als „open“ im Sinne von OER angesehen werden.

Bei nicht frei lizenzierten Materialien („Alle Rechte vorbehalten“) dürfen Bearbeitungen von Werken (bis auf wenige Ausnahmen, etwa die Verfilmung eines Romans) zwar für die eigene Nutzung im Privaten hergestellt werden – aber man muss um Erlaubnis fragen, wenn man das Ergebnis teilen will. Wer zum Beispiel einen fremden Text aus einem Nicht-OER-Schulbuch aus dem Fach Geschichte übersetzt, darf diese Übersetzung nicht in eigene OER einbauen.

Freie Fakten und geschützte Darstellung

Doch was ist eine Bearbeitung, was nicht? Allgemein gesagt versteht das Urheberrecht unter einer Bearbeitung eine Änderung eines Fremdwerks oder eine Übernahme charakteristischer Elemente daraus. Eine „unfreie Bearbeitung“ liegt etwa dann vor, wenn man das Motiv einer fremden, künstlerisch in Szene gesetzten Fotografie mit Öl auf Leinwand nachmalt. Dient hingegen das fremde Motiv nur als Anregung für etwas Eigenständiges, ist dies eine freie Inspiration.

Bei der Erstellung von Lerninhalten geht es meist weniger um künstlerischen Ausdruck als um die Beschreibung von Tatsachen und Erkenntnissen. Und derer darf man sich frei bedienen. Denn Naturgesetze, mathematische Formeln, sprachliche Regeln, Fakten und Informationen usw. sind frei von Urheberrechten. Jeder darf sie in Lehrmaterialien darstellen und erläutern, ohne jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. Erst die Darstellung als solche, also zum Beispiel ein Text über eine Rechenregel, ist ein Werk, das urheberrechtlich geschützt sein kann. In einem Fallbeispiel heißt das: Paraphrasiert eine Lehrerin fremde Lernmaterialien mit physikalischen Phänomenen und Lehren, weil sie es selbst treffender beschreiben oder aufschlussreicher illustrieren kann als die Lernmaterialien, so ist dies ein freier Vorgang.

Beispiele für Bearbeitungen

Typische Fälle von Bearbeitungen sind beispielsweise:

  • Eine Übersetzung von Texten in eine andere Sprache;
  • das Kürzen oder Anreichern fremder Texte (nicht aber eine reine Wiedergabe des Textinhalts, weil dies wiederum eine Darstellung von Fakten ist);
  • eine Kolorierung von Schwarzweiß-Bildern.

Nicht von einer urheberrechtlich relevanten Bearbeitung auszugehen ist in folgenden Fällen:

  • Das Verändern von gemeinfreien Werken, deren Urheberrechte abgelaufen sind;
  • technische Formatänderungen von OER, also zum Beispiel ein JPEG-Bild in eine PNG-File oder eine WAV-Tondatei in ein MP3 umzuwandeln; ebenso das Ändern von Auflösung in Bild oder Ton;
  • das Zusammenstellen oder Aneinanderreihen von Materialien, zum Beispiel ein Band mit mehreren Texten oder ein Bild auf einer Webseite, das in einen Text eingebaut ist. Vorsicht allerdings: Werke zu vermischen ist eine Bearbeitung, etwa wenn man einzelne Bildausschnitte oder Textteile zu einem neuen Text zusammenfügt (Remix, Mash-up, Collagen).

Es gibt noch weitere Grenzfälle. Nennenswert ist hier das leichte Zuschneiden („cropping“) von Bildern. Gerade bei künstlerischen Bildmotiven oder Gestaltungen ist davon auszugehen, dass bereits ein leichtes Cropping eine Bearbeitung darstellt. Bei OER sind derlei Veränderungen wiederum zulässig – sie müssen nur gekennzeichnet werden (siehe im Folgenden).

 

Welche Lizenzpflichten eine Bearbeitung bei OER auslöst

Dass bei OER Bearbeitungen erlaubt sind, befreit nicht von der Pflicht, den Lizenzhinweis korrekt anzubringen. Wichtig hierbei: Veränderungen sind gemäß CC-Lizenzen gesondert zu kennzeichnen. Ein paar Beispiele veranschaulichen dies:

„Text [verlinkt] von Lehrer X. Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche von Lehrerin Y. Lizenziert unter CC BY-SA 4.0.“ (Wegen „Share Alike“, kurz SA, ist es hier Pflicht, die Übersetzung ebenfalls unter CC-Lizenz zu teilen.)

Oder:

„Bild xy [verlinkt] von Lehrer A, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Leicht zugeschnitten.“

Lässt man sich hingegen bloß inspirieren oder stellt eigenständig Fakten aus anderen OER dar (siehe oben), entsteht ein unabhängiges, eigenständiges Werk. Es müssen also keine Lizenzpflichten eingehalten und keine Lizenzhinweise übernommen werden.

Sofern OER unter CC0 freigegeben sind, muss man übrigens beim Verändern weder etwas beachten noch angeben; um dafür zu sorgen, dass die Bearbeitung ihrerseits zu OER wird, gibt man sie per CC BY, CC BY-SA oder CC0 frei.

Fazit

Bearbeitungen von OER dürfen unter Achtung der Lizenzpflichten geteilt werden. Fremde Materialien (oder sonstige Werke) zur Anregung von etwas Eigenem zu nutzen, ist immer erlaubt und keine Bearbeitung.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Fabian Rack, iRights für OERinfo

5. Netzwerktreffen OER-Policy | Beyond OER-Policy – Was passiert nach dem Beschluss?

Im Austausch mit den Praktiker:innen!

Mit der Verabschiedung einer OER-Policy können Hochschulen klare Rahmenbedingungen für die Nutzung und Erstellung offener Bildungsmaterialien setzen und sich aktiv für einen freien Zugang zu Bildung und Wissen positionieren. Die Entwicklung einer Policy und deren Verankerung in den strategischen Zielen einer Hochschule einerseits und die Implementierung ihrer Grundsätze in der (Lehr-)Praxis andererseits bringen einige Herausforderungen mit sich.

Doch was passiert, wenn es endlich geschafft ist und die OER-Policy beschlossen und veröffentlicht ist? Beim mittlerweile 5. Netzwerktreffen zum Thema OER-Policy beschäftigen wir uns mit den Auswirkungen einer OER-Policy auf die Lehrpraxis. Nach einem kurzen Input von Expert:innen, die an ihrer Hochschule bereits eine OER-Policy verabschiedet haben, diskutieren wir die Fragen:

– Wie gestaltet sich die Hochschullehre mit einer verabschiedeten OER-Policy?
– Mit welchen Maßnahmen kann die Policy bestärkt und zum Leben erweckt werden?

Zielgruppe: Lehrende und Bildungspersonal, Universitätsbeschäftigte und Studierende, die sich für das Thema OER interessieren

Referentinnen

-Yulia Loose (Juristin, ELAN e.V.)
-Silvia Czerwinski (wiss. MA, Technische Informationsbibliothek)

Bitte melden Sie sich via E-Mail an: support [dot] twillo [at] tib [dot] eu

Ein internationales Projekt über digitale inklusionssensible Bildungsmaterialien: digiLLM stellt sich vor

Die Universitäten Bielefeld, Dalarna (Schweden), Luxemburg und Ostrava (Tschechien) wollen im Rahmen des internationalen digiLLM-Projekt mit Lehrenden und Lernenden über die Inklusionssensibilität von digitalen Bildungsmaterialien und OER ins Gespräch kommen. Dazu wird ein digitales Ökosystem zum Austausch über offene Bildungsmaterialien geschaffen.
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Informationsveranstaltung zum Open-Access-Award „Enter“

Enter – Der Open-Access-Award

Es ist so weit: Die Bewerbungsphase für den Enter-Award ist eröffnet! Mit dem bundesweiten Preis für Open Access werden in diesem Jahr zum ersten Mal Menschen und Organisationen ausgezeichnet, die Forschungs- und Bildungsmaterialien frei zugänglich machen oder andere dabei unterstützen. Der Preis ist mit 1.000 Euro pro Kategorie dotiert.

Die Auszeichnung in fünf Kategorien richtet sich an Wissenschaftler*innen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen, Archive, Repositorien und alle anderen Engagierten. Bewerbungen für den Enter-Award sind ab sofort bis zum 30. April 2024 über die Webseite https://enter-award.irights-lab.de/ möglich. Bis zum 22. April 2024 können auch Kandidat*innen einfach per E-Mail vorgeschlagen werden. Die Preisträger*innen werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung Anfang Juli in Berlin geehrt.

Am 21. März 2024 findet eine Informationsveranstaltung zum Enter-Award inkl. Bewerbungscoaching statt. Dafür kann man sich hier anmelden.

Über alle Termine, Neuigkeiten und Informationen rund um den Enter-Award berichten wir außerdem in unserem Newsletter.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Vorhaben. Für die Umsetzung ist der Think Tank iRights.Lab verantwortlich.

OER-Comic zu Selbstorganisiertem Lernen: „Vom Lern-Muffel zum Lern-Ninja“

„Wie soll ich denn diesen ganzen Kram lernen?“ Diese Frage stellen sich sicherlich viele Schüler*innen regelmäßig – so auch die Hauptfigur des kürzlich veröffentlichten Wissenschaftscomics „Vom Lern-Muffel zum Lern-Ninja: Eine kurze Anleitung zum Selbstorganisierten Lernen“. Die Antwort darauf liefert wenige Seiten später der Roboter-Freund: „Versuch’s doch mal mit Selbstorganisiertem Lernen“, schlägt er vor.

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OER & Recht: Der Rechtslotse OER-Produktion der HOOU

Das H5P-basierte Tool „OER & Recht. Rechtslotse OER-Produktion“ sensibilisiert für rechtlich relevante Aspekte bei der Produktion und Veröffentlichung von OER-Materialien. Es leitet Nutzende durch wichtige Rechtsfragen, die im Zuge der Erstellung von OER aufkommen können und gibt zielgerichtet rechtliche Hilfestellung. Möchten Nutzende ihr Wissen zu einer bestimmten Frage vertiefen, können sie optional die jeweils verlinkten Informationen nachlesen und ihre OER bei Bedarf nachjustieren.
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Austauschrunde zu Kooperationspartnern und Verbünden zur OE_Struktur

Im Mittelpunkt stehen die für Schule und Schulumfeld verantwortlichen Akteure bei den Schulträgern, die die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für digitale Bildung in der Schulpraxis verantworten.

Sarah-Isabella Behrens (Bündnis Freie Bildung) lädt als Koordinatorin und Gastgeberin zu einer offenen Austauschrunde ein, um über die Richtlinie zu sprechen. Ansprechpersonen des DLR Projektträgers werden ebenfalls anwesend sein, um mögliche Fragen zu beantworten.

 

Am 14.02., ab 13:15 bis 14:00 Uhr über diesen Call: https://bbb.cyber4edu.org/b/sar-vaw-qqh-mfo