Mit der Veröffentlichung eines Grundsatzbeschlusses positionierte sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu Open Educational Resources (OER)
Der Beschluss des HRK-Senats vom 15.03.2016 listet 12 Punkte auf, in denen die Position der HRK zum Ausdruck gebracht wird. Wir fassen sie zusammen und bieten das Papier zum Download.
Die Positionen der HRK zu OER
Die HRK empfiehlt den Hochschulleitungen, sich mit OER als Teil der neuen Kollaborationskultur auseinanderzusetzen. Begründet wird dies u.a. damit, dass das Teilen von Lehrmaterialien zur breiteren Sichtbarkeit von Lehre beitragen würde. Eine Verbesserung der Lehre verspricht sich die HRK aus der Möglichkeit, OER kollektiv überarbeiten zu können. Damit der Einsatz von OER in die Hochschullehre tatsächliche Mehrwerte erzeugt, sei deren curriculare und didaktische Einbettung notwendig.
Zur Schaffung von Anreizen und zur Förderung des Prinzips der Kollaboration, betrachtet die HRK u.a. Wettbewerbe um leistungsbezogene Lehr-Drittmittel als ein geeignetes Mittel. Die erforderliche Ausbildung von Expertinnen und Experten, die dann als Ansprechpersonen und Multiplikatoren innerhalb der Hochschule im Einsatz sein sollen, sollte als Dienstleistung von den hochschuleigenen Einrichtungen (Bibliothek, Medien- oder Rechenzentrum) erbracht werden.
Zur Vermeidung inhaltlicher Fehler bzw. tendenziöser Aussagen und urheberrechtlicher Verstöße, sollen Standards zur Qualitätssicherung etabliert werden. Damit Akteure OER kritisch auf ihre Qualität hin beurteilen lernen, wird dabei die Vermittlung von Medienkompetenz als geeignetes Mittel gesehen.
Die HRK befürwortet den Aufbau kooperativer Infrastrukturen für OER, wobei die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Hochschulen Berücksichtigung finden sollten. Da sowohl die Entwicklung als auch die Einrichtung der notwendigen technischen Infrastruktur mit Kosten verbunden sind, und weil es gilt, eine nachhaltige Etablierung von OER im Hochschulumfeld zu realisieren, macht die HRK deutlich, dass befristete Drittmittel für die Finanzierung ungeeignet sind.
Lehrende sind dazu angehalten, sich zu den Potenzialen und Herausforderungen von OER fortzubilden und OER als Ergänzung und Bereicherung der konventionellen Lehre anzunehmen. Hierbei wird jedoch auch deutlich gemacht, dass die Freiheit der Lehre davon unberührt bleibt und die Entscheidung über den Einsatz von OER weiterhin grundsätzlich bei den Lehrenden liegt.
Im Hinblick auf urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit OER fordert die HRK ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht auf EU-Ebene. Den Creative Commons Lizenzen als Quasi-Standard der Lizenzierung für OER schreibt die HRK große Bedeutung zu. Durch ihre Verwendung sei es möglich, ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu erlangen.
Auch die Verlage als Partner von Hochschulen finden ihre Erwähnung: man spricht sich für eine faire Partnerschaft in möglicherweise neuer Rollenverteilung aus. Die Verlage könnten künftig ihre Dienstleistungen in Richtung der strukturellen Gewährleistung von Qualitätssicherung ausrichten.
Die HRK begrüßt Pilotaktivitäten, von Akteuren und Organisationen außerhalb des Hochschulkontexts sowie weitere Forschungsprojekte und erhofft sich daraus zusätzliche Erkenntnisse zur künftigen Entwicklung von OER.
Das HRK-Positionspapier zum Download
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) – Senatsbeschluss zu Open Educational Resources (OER) – Beschluss des 132. Senats der HRK am 15. März 2016 in Berlin
Ein Kommentar zu “Deutschlands Hochschulen haben eine Position zu OER”