Creative Commons-Lizenzen zurücknehmen oder ändern?

In manchen Fällen überdenken Urheber*innen die eigens gewählte Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) und möchten sie nachträglich ändern. Solche Änderungen sind allerdings nur in bestimmten Fällen im Nachhinein möglich und empfehlenswert.

Foto: Timothy Vollmer, (via flickr.com), CC BY 4.0

Ein Beitrag von Georg Fischer

Was ist eine CC-Lizenz und wie funktioniert sie?

Die gemeinnützige Organisation Creative Commons entwickelt unter dem gleichen Namen standardisierte Lizenzverträge für urheberrechtlich geschützte Werke und stellt diese kostenlos zur Verfügung. Wer Urheber*in eines Werkes ist und es zur Nutzung durch Dritte freigeben möchte, findet bei Creative Commons vorgefertigte Lizenzmodule. Diese lassen sich zu sechs verschiedenen Standardlizenzen kombinieren.

Der modulare Aufbau der CC-Lizenzen erlaubt es beispielsweise festzulegen, ob Nutzende das Werk nicht verändern und remixen dürfen (geregelt durch das Lizenzmodul ND – „non derivative“, keine Bearbeitung) oder sie eine Werkbearbeitung unter gleichen Bedingungen weitergeben müssen (geregelt durch das Lizenzmodul SA – „share alike“).

Für Open Educational Resources (OER) empfiehlt sich besonders die Lizenz CC BY 4.0, die lediglich eine Namensnennung sowie eine Verlinkung der Lizenzbedingungen vorsieht. Das stellt Bearbeitungen und den offenen Einsatz in möglichst vielen Nutzungskontexten sicher. Das NC-Modul sollte im Bildungskontext dagegen vermieden werden.

Eine CC-Lizenz lässt sich nicht nachträglich widerrufen oder aufkündigen

CC-lizenzierte Werke richten sich prinzipiell an die Öffentlichkeit. Hierfür bieten CC-Lizenzen einen praktischen Vorzug: Die Nutzung des Werks muss nicht jedes Mal aufs Neue und individuell ausgehandelt werden, sondern wird pauschal durch die Wahl der Lizenzmodule festgelegt. CC-Lizenzen sind als rechtlich bindende Verträge zu verstehen, die die öffentliche Nutzung eines Werkes durch die gewählten Module regeln.

Es kommt vor, dass Urheber*innen im Nachhinein ihre Meinung ändern. Natürlich kann man jederzeit aufhören, die eigenen CC-lizenzierten Werke zu teilen – unter der Annahme, dass noch niemand diese Werke unter der CC-Lizenz nutzt und sie sich somit auch nicht weiter verbreiten. Aber: Bereits geschlossene CC-Lizenzverträge lassen sich nicht widerrufen oder aufkündigen. Hat eine Urheberin ihr Werk veröffentlicht und dabei per CC lizenziert (etwa per CC BY-4.0), dann läuft ein nachträglicher Widerruf ins Leere. Mit anderen Worten: Der Lizenzvertrag ist unwiderruflich.

Lizenzbedingungen im Nachhinein permissiver machen…

Die Dinge liegen etwas anders, wenn die Urheberin restriktive Lizenzmodule im Nachhinein von der Lizenz entfernen will, um die Lizenz permissiver zu machen (also mehr Nutzungsformen zu erlauben).

Ein Beispiel: Ein Urheber möchte die sehr restriktive Lizenz CC BY-ND-NC 4.0 (Namensnennung, keine Bearbeitung, keine kommerzielle Nutzung) permissiver machen, indem er nachträglich sowohl auf das ND- wie auch auf das NC-Modul verzichtet. Dieser Fall ist möglich.

Ähnlich verhält es sich, wenn der Urheber sein Werk nachträglich mit CC0 versehen will. Diese besonders permissive Lizenz ist der Gemeinfreiheit nachempfunden. Sämtliche Nutzungsbeschränkungen heben sich dadurch auf.
Schritte in Richtung Freiheitsgewinn sind prinzipiell zu begrüßen. Doch sollten Urheber*innen etwaige Folgen bedenken, die durch inkonsistente Lizenzen entstehen könnten. So können Werke, die in verschiedenen Varianten lizenziert kursieren, zumindest Missverständnisse oder sogar Irrtümer wecken.

… aber nicht restriktiver!

Schritte in den Freiheitsverlust und Lizenzverengungen verbieten sich allerdings. Nicht möglich ist es also, eine Lizenz im Nachhinein restriktiver zu gestalten (etwa von CC BY zu CC BY-ND oder von CC0 zu CC BY). Genauso wenig dürfen restriktive Lizenzmodule im Nachhinein getauscht werden (etwa das SA-Modul anstelle des NC-Moduls).

Nachträglich die Lizenz zu restringieren birgt also mindestens das Risiko, die Nutzenden zu verwirren. Im schlimmsten Falle so sehr, dass sie von einer Nutzung gänzlich absehen. Das läuft dem Ziel von Creative Commons, nämlich die Nutzung möglichst offen und breit zu gestalten, entgegen.

Spezielle Arrangements neben pauschalen Lösungen

Ein weiteres Szenario betrifft die Frage nach speziellen Arrangements, die über den Geltungsbereich der gegebenen Lizenz hinausreichen oder einzelnen Modulen widersprechen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Urheberin stellt ihr Werk unter die restriktive Lizenz CC BY-NC, die eine kommerzielle Auswertung durch Dritte pauschal ausschließt. Ein Verlag wird aufmerksam und fragt nach einer individuellen Lizenz, die ihm die kommerzielle Nutzung des Werkes erlauben würde. Die Urheberin kann dem Verlag das entsprechende Recht zusichern und dafür einen individuellen Vertrag mit dem Verlag abschließen. Dieser Vertrag kann weitere Regelungen enthalten, etwa was die Vergütung für die speziell eingeräumte Nutzung betrifft. Auf diese Weise ist die Lizenzbeschränkung NC für den betreffenden Verlag aufgehoben, für alle anderen Nutzer*innen jedoch weiter bindend.

Wann enden CC-Lizenzen? Kann ich ein „Ablaufdatum“ festlegen?

Eine CC-Lizenz lässt sich prinzipiell nicht mit einem Ablaufdatum versehen. Ihre Gültigkeit ist an den Urheberrechtsschutz des Werkes gekoppelt – für den die CC-Lizenz ja pauschale Ausnahmen einrichtet: Aus „alle Rechte vorbehalten“ wird dank CC „manche Rechte vorbehalten“.

Das hat Konsequenzen: Endet der Urheberrechtsschutz des Werkes, weil es 70 Jahre nach Tod der Urheberin in die Gemeinfreiheit übergeht, erlischt auch die Gültigkeit der CC-Lizenz: Es wird vollkommen ohne Beschränkungen nutzbar.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo.

Weitere Beiträge aus dieser Reihe:

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Georg Fischer, iRights.info für OERinfo

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