OER verändern und richtig lizenzieren

Open Educational Resources lassen sich ohne Einschränkung teilen und bearbeiten. Das führt zu der Frage, was im Kontext von OER als „Bearbeitung“ gilt und welche rechtlichen Folgen sie auslöst. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte rund um Bearbeitungen in Bezug auf das Urheberrecht und OER.

OER verändern – wie lizenzieren?, Grafik: Angela Karnoll, CC BY 4.0

Ein Beitrag von Fabian Rack

Bei OER sind Bearbeitungen regelmäßig erlaubt

Nach einer Definition von Open Educational Resources darf die Allgemeinheit OER nicht nur kostenlos nutzen, sondern auch bearbeiten. Hierfür sorgen offene Lizenzen, mit denen Lernmaterialien zu OER werden (meist Creative Commons-Lizenzen). Offene Lizenzen erlauben es, von anderen Personen erstellte OER nicht nur weiterzugeben, sondern auch zu übersetzen, anzureichern oder zu kürzen und das Ergebnis öffentlich zu teilen. Der „Remix“ von OER ist kein Sonderfall, sondern genau das, was mit „open“ gemeint und gewünscht ist. Dies ist auch der Grund, warum Lizenzen mit Bearbeitungsverbot (ND-Bedingung, „No Derivatives“) nicht als „open“ im Sinne von OER angesehen werden.

Bei nicht frei lizenzierten Materialien („Alle Rechte vorbehalten“) dürfen Bearbeitungen von Werken (bis auf wenige Ausnahmen, etwa die Verfilmung eines Romans) zwar für die eigene Nutzung im Privaten hergestellt werden – aber man muss um Erlaubnis fragen, wenn man das Ergebnis teilen will. Wer zum Beispiel einen fremden Text aus einem Nicht-OER-Schulbuch aus dem Fach Geschichte übersetzt, darf diese Übersetzung nicht in eigene OER einbauen.

Freie Fakten und geschützte Darstellung

Doch was ist eine Bearbeitung, was nicht? Allgemein gesagt versteht das Urheberrecht unter einer Bearbeitung eine Änderung eines Fremdwerks oder eine Übernahme charakteristischer Elemente daraus. Eine „unfreie Bearbeitung“ liegt etwa dann vor, wenn man das Motiv einer fremden, künstlerisch in Szene gesetzten Fotografie mit Öl auf Leinwand nachmalt. Dient hingegen das fremde Motiv nur als Anregung für etwas Eigenständiges, ist dies eine freie Inspiration.

Bei der Erstellung von Lerninhalten geht es meist weniger um künstlerischen Ausdruck als um die Beschreibung von Tatsachen und Erkenntnissen. Und derer darf man sich frei bedienen. Denn Naturgesetze, mathematische Formeln, sprachliche Regeln, Fakten und Informationen usw. sind frei von Urheberrechten. Jeder darf sie in Lehrmaterialien darstellen und erläutern, ohne jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. Erst die Darstellung als solche, also zum Beispiel ein Text über eine Rechenregel, ist ein Werk, das urheberrechtlich geschützt sein kann. In einem Fallbeispiel heißt das: Paraphrasiert eine Lehrerin fremde Lernmaterialien mit physikalischen Phänomenen und Lehren, weil sie es selbst treffender beschreiben oder aufschlussreicher illustrieren kann als die Lernmaterialien, so ist dies ein freier Vorgang.

Beispiele für Bearbeitungen

Typische Fälle von Bearbeitungen sind beispielsweise:

  • Eine Übersetzung von Texten in eine andere Sprache;
  • das Kürzen oder Anreichern fremder Texte (nicht aber eine reine Wiedergabe des Textinhalts, weil dies wiederum eine Darstellung von Fakten ist);
  • eine Kolorierung von Schwarzweiß-Bildern.

Nicht von einer urheberrechtlich relevanten Bearbeitung auszugehen ist in folgenden Fällen:

  • Das Verändern von gemeinfreien Werken, deren Urheberrechte abgelaufen sind;
  • technische Formatänderungen von OER, also zum Beispiel ein JPEG-Bild in eine PNG-File oder eine WAV-Tondatei in ein MP3 umzuwandeln; ebenso das Ändern von Auflösung in Bild oder Ton;
  • das Zusammenstellen oder Aneinanderreihen von Materialien, zum Beispiel ein Band mit mehreren Texten oder ein Bild auf einer Webseite, das in einen Text eingebaut ist. Vorsicht allerdings: Werke zu vermischen ist eine Bearbeitung, etwa wenn man einzelne Bildausschnitte oder Textteile zu einem neuen Text zusammenfügt (Remix, Mash-up, Collagen).

Es gibt noch weitere Grenzfälle. Nennenswert ist hier das leichte Zuschneiden („cropping“) von Bildern. Gerade bei künstlerischen Bildmotiven oder Gestaltungen ist davon auszugehen, dass bereits ein leichtes Cropping eine Bearbeitung darstellt. Bei OER sind derlei Veränderungen wiederum zulässig – sie müssen nur gekennzeichnet werden (siehe im Folgenden).

 

Welche Lizenzpflichten eine Bearbeitung bei OER auslöst

Dass bei OER Bearbeitungen erlaubt sind, befreit nicht von der Pflicht, den Lizenzhinweis korrekt anzubringen. Wichtig hierbei: Veränderungen sind gemäß CC-Lizenzen gesondert zu kennzeichnen. Ein paar Beispiele veranschaulichen dies:

„Text [verlinkt] von Lehrer X. Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche von Lehrerin Y. Lizenziert unter CC BY-SA 4.0.“ (Wegen „Share Alike“, kurz SA, ist es hier Pflicht, die Übersetzung ebenfalls unter CC-Lizenz zu teilen.)

Oder:

„Bild xy [verlinkt] von Lehrer A, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Leicht zugeschnitten.“

Lässt man sich hingegen bloß inspirieren oder stellt eigenständig Fakten aus anderen OER dar (siehe oben), entsteht ein unabhängiges, eigenständiges Werk. Es müssen also keine Lizenzpflichten eingehalten und keine Lizenzhinweise übernommen werden.

Sofern OER unter CC0 freigegeben sind, muss man übrigens beim Verändern weder etwas beachten noch angeben; um dafür zu sorgen, dass die Bearbeitung ihrerseits zu OER wird, gibt man sie per CC BY, CC BY-SA oder CC0 frei.

Fazit

Bearbeitungen von OER dürfen unter Achtung der Lizenzpflichten geteilt werden. Fremde Materialien (oder sonstige Werke) zur Anregung von etwas Eigenem zu nutzen, ist immer erlaubt und keine Bearbeitung.

 

Creative Commons LizenzvertragDieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Fabian Rack, iRights für OERinfo

OER & Recht: Der Rechtslotse OER-Produktion der HOOU

Das H5P-basierte Tool „OER & Recht. Rechtslotse OER-Produktion“ sensibilisiert für rechtlich relevante Aspekte bei der Produktion und Veröffentlichung von OER-Materialien. Es leitet Nutzende durch wichtige Rechtsfragen, die im Zuge der Erstellung von OER aufkommen können und gibt zielgerichtet rechtliche Hilfestellung. Möchten Nutzende ihr Wissen zu einer bestimmten Frage vertiefen, können sie optional die jeweils verlinkten Informationen nachlesen und ihre OER bei Bedarf nachjustieren.
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Open ThOERsday – Die offene Online-Sprechstunde von OERinfo

Du…

… hast Fragen zur Arbeit von OERinfo oder zu OER im Allgemeinen?
… interessierst Dich für eine unserer dreiteiligen wOERkshop-Reihen für Deine Einrichtung?
… möchtest über Dein/e/n Projekt, Initiative oder Service im Rahmen unseres Blog oder Podcast zugehOERt berichten?
… hast vielleicht Anregungen bezüglich unseres Systematic Mapping und der Weiterentwicklung der OER World Map?

Dann komme gerne mit Deinem Anliegen in unsere offene Online-Sprechstunde “Open ThOERsday”! 

 

Jeden letzten Donnerstag im Monat lädt das OERinfo-Team ab 13 Uhr zum offenen Austausch und Besprechen Deiner Fragen oder Ideen ein.

Über diesen Link kommst Du zur Sprechstunde:

https://dipf-de.zoom.us/j/62852620707?pwd=ek5jamRBUVAyNVNjZFZTUXQxRTQxUT09

 

Unser Team freut sich auf Dich:

    Luca Mollenhauer: Koordination
    Susanne Grimm: Co-Koordination, Communitybuilding
    Johannes Appel: Communitybuilding
    Angela Karnoll: Social Media, Blog und Kommunikation
    Shahla Rasulzade: IT-Infrastrukturen

 

https://dipf-de.zoom.us/j/62852620707?pwd=ek5jamRBUVAyNVNjZFZTUXQxRTQxUT09

OER und das ND-Modul „Keine Bearbeitung“ 

Eine der Lizenzkategorien bei Creative Commons sind Lizenzen mit ND-Modul. Hiernach dürfen Personen das lizenzierte Material nur in unveränderter Form verwenden und vor allem teilen. Für OER sind CC-Lizenzen mit ND-Modul ungeeignet. Warum das so ist und wie sich übliche Bedenken gegenüber ND entkräften lassen, erklärt der folgende Text.

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OER-Meetup „Impulse, Vernetzung, Offenheit“

Das zweite OER-Meetup der RUB im Wintersemester 23/24 findet am 12.12. statt. Unter dem Motto „Impulse, Vernetzung, Offenheit“ treffen sich hier Interessierte und Praktiker*innen von Open Educational Resources (OER) in regelmäßigen Abständen zum Dialog.

Warum am OER-Meetup teilnehmen?

– Nehmen Sie Tipps und Tricks für die Nutzung und das Erstellen von OER und neue Ideen für Ihre Lehre mit.
– Werden Sie Teil der OER-Community und vernetzen Sie sich mit Kolleg*innen, um von einem breiten Erfahrungsschatz zu profitieren, Feedback zu Ihren Themen und Fragen zu erhalten und mit Ihren Ideen zur offenen Lehrpraxis an der RUB beizutragen.
– Teilen Sie Ihre Erfahrungen, tauschen Sie sich zu Herausforderungen in der OER-Welt aus und arbeiten Sie gemeinsam an Lösungsansätzen.

Anmeldung

Für die Teilnahme am OER-Meetup richten Sie bitte eine formlose E-Mail an Zfw-eLearning [at] ruhr-uni-bochum [dot] de.

Informationsveranstaltung: „Generative künstliche Intelligenz und offene Lernmaterialien: Segen oder großes Risiko?“

Seit dem Start von ChatGPT Ende letzten Jahres hat das Interesse an generativer künstlicher Intelligenz stark zugenommen. Für offene Lernmaterialien können diese Entwicklungen große Vorteile bieten, indem z. B. Lernmaterialien on the fly generiert und unter einer offenen Lizenz weitergegeben werden können. Aber dieser Ansatz kann auch in Frage gestellt werden. Wie kann man sicher sein, dass man auf diese Weise generierte Materialien unter einer offenen Lizenz weitergeben darf, wenn unklar ist, welche Quellen verwendet wurden? Wie steht es aufgrund der Verzerrungen in den Trainingsdaten der zugrundeliegenden Sprachmodelle um die Gewährleistung von Gleichheit, Vielfalt und Inklusivität der Lernmaterialien? – Werte, die gerade im Kontext von Open Educational Resources als sehr wichtig angesehen werden.

Die Informationsveranstaltung dauert 60 Minuten. Nach einem Input des renommierten OER-Forschers Dr. Robert Schuwer wird die Themaik in einer gemeinsamen Diskussion vertieft.
Während der Input voraussichtlich in englischer Sprache gehalten wird, können Diskussionsfragen auch auf Deutsch gestellt werden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Praxis-Workshop zu OER-Rechtsfragen

Möchte man eigene Werke als Open Educational Resources veröffentlichen, bedeutet dies nicht, dass man auf die Einbindung fremder Inhalte verzichten muss. Doch was ist hierbei aus rechtlicher Perspektive zu beachten? Welche Regeln gelten für die Einbindung fremder OER oder deren Vermischung mit eigenen Inhalten? Wie beeinflusst die Einbindung die eigene Lizenzwahl? Und wie verhält es sich bei Materialien, die nicht offen lizenziert sind?

In diesem Rechtsfragen-Workshop erfahren Sie, wie die rechtskonforme Erstellung und Nutzung von OER in der Praxis funktioniert. Ein besonderes Augenmerkt liegt auf der Frage, wie Fremdmaterialien – im Einklang mit dem Urheberrecht – in eigenen OER genutzt werden können. Hierfür werden typische Anwendungsszenarien der Einbindung fremder Inhalte (z.B. Videos, Bilder, Grafiken, Texte) in eigene Werke durchgespielt.

Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten.

Fortbildung: Urheberrecht und Creative Commons

Welche Bilder und Texte aus dem Internet kann ich verwenden? Welche Materialien sind urheberrechtlich geschützt? Was sind OER und Creative Commons? Wie und wo finde ich freie Unterrichtsmaterialien im Internet? Wie lizenziere ich meine eigenen Materialien, wenn ich diese tauschen möchte?

All diese Fragen klärt Medientrainerin Nina Leidinger in der Kurzfortbildung von Erasmus+ Schule.

Inhalte:

– Urheberrecht

– Open Educational Resources

– Creative Commons – Lizenzen und selbst lizenzieren

– Quellen für freie Unterrichtsmaterialien im Netz

Ziele:

– Finden und Verwenden von freien Unterrichtsmaterialien

– Die passende Lizenzierung für eigene Materialien finden

 

Anmeldeschluss: Do, 09. November 2023

Wie sich CC-Lizenzen zum Urheberrecht verhalten

Ein Einwand, der im Kontext von Open Educational Resources (OER) und Creative-Commons-Lizenzen (CC) gelegentlich vorgebracht wird, lautet sinngemäß: „Ich möchte mein Urheberrecht nicht verlieren, deshalb kommen CC-Lizenzen für mich nicht in Frage.“ – Der Gegensatz von Urheberrecht und CC-Lizenz, der in diesem Einwand aufscheint, ist jedoch so nicht zutreffend.
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